Berlin (sth). Noch ist das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante neue Rentengesetz nur ein langer Name: „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ heißt der in der vergangenen Woche veröffentlichte Gesetzentwurf auf der Website des Sozialministeriums (BMAS). Schon fast ein gelungener Aprilscherz, mag die eine oder der andere am heutigen Tag über diesen Begriff denken. Und erinnert sich dabei vielleicht mit einem Schmunzeln an so manch andere juristische Wortschöpfung der Vergangenheit – zum Beispiel das „Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-Ergänzungsgesetz“ (WFEG) von 1996 oder das „Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz“ (AltZertG) von 2001.
Mit dem neuen Gesetz – das tatsächlich „Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand“ heißen soll – hat sich Hubertus Heil jedenfalls endgültig in die Galerie früherer Sozialminister eingereiht, an deren politische Leistungen man sich auch wegen der langen Gesetzesnamen bis heute erinnert – zum Beispiel Horst Seehofer (WFEG) oder Walter Riester (AltZert). Das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz hat aber im Gegensatz zu den beiden genannten früheren Gesetzen sogar Chancen, wegen der damit verbundenen Verbesserungen bei vielen Menschen positiv im Gedächtnis zu bleiben.
Das BMAS hat die wesentlichen Inhalte des geplanten Gesetzes jetzt in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt: www.bmas.de. Und wem das aus fachlicher Sicht nicht reicht, der kann sich in einer Übersicht des Berliner Rentenexperten Johannes Steffen die wesentlichen Gesetzesteile auch in einer für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angemessenen Sprache erläutern lassen.
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