München (tö). Die Rentenkommission hat sich auch dafür ausgesprochen, nicht beitragsgedeckte Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie etwa die Mütterrente mehr als bisher über Steuern zu finanzieren. In den Empfehlungen des Expertengremiums steht der bislang wenige beachtete Satz: „Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten.“ Die Rentenkommission schließt sich damit der Argumentation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an.
DRV: Versicherungsfremde Kosten sollen alle tragen
Die DRV fordert ebenfalls, dass der Bund für konkrete Aufgaben zahlt, „die der Rentenversicherung von der Politik übertragen wurden“. Und weiter: „Die Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben bedürfen der Finanzierung durch die Allgemeinheit und damit aller Steuerzahlenden und sollten nicht allein von der Versichertengemeinschaft getragen werden“, heißt es auf der Homepage der DRV.
Die nicht beitragsgedeckten beziehungsweise versicherungsfremden Leistungen sind seit Jahrzehnten ein Streitthema. Die Rentenkommission erinnert nun daran, dass manche Kritiker die milliardenschweren und zuletzt stetig gestiegenen Bundeszuschüsse als Indiz dafür ansehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) „nicht in der Lage sei, die von den Versicherten mit ihren Beiträgen erworbenen Rentenansprüche aus ihren Beitragseinnahmen zu finanzieren“. Dabei werde jedoch verkannt, „dass die GRV eine Vielzahl von Rentenzahlungen leistet, für die keine oder nur verringerte Beiträge geleistet wurden“. Dazu zählen zum Beispiel neben der Erziehungszeiten für Geburten (Mütterrente), die Höherbewertung von Zeiten der beruflichen Ausbildung und anderer Anrechnungszeiten, der Grundrentenzuschlag sowie die abschlagsfreie Gewährung vorzeitiger Renten.
Laut einer Aufstellung der DRV entfielen fast 80 Prozent der nicht beitragsgedeckten Leistungen im Jahr 2023 auf die „Höherwertung“ der Ost-Entgelte, die Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992, bestimmte Ausgleichszahlungen bei der Witwen-/Witwerrente, Altersrenten vor der Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag) und verschiedene Anrechnungszeiten.
Bundeszuschüsse decken kein Defizit der Rentenversicherung
Die Expertenkommission beruft sich in ihren Empfehlungen auf die entsprechenden Schätzungen der Rentenversicherung. Demnach beliefen sich die versicherungsfremden Leistungen im Jahr 2023 in einer „engen Abgrenzung“ auf etwa 68 Milliarden Euro, in einer „erweiterten Abgrenzung“ auf rund 124 Milliarden Euro. Die sogenannten Bundeszuschüsse lagen im selben Jahr allerdings nur bei rund 84 Milliarden Euro. Die Rentenversicherung stellt deshalb auf ihrer Homepage fest: „Die Bundeszuschüsse decken kein Defizit der Rentenversicherung.“
Versteckte Besteuerung der Beitragszahlenden
So sieht es auch die Rentenkommission, die in ihren Empfehlungen schreibt: „Die Differenz von bis zu 40 Milliarden Euro bedeutet, dass die Beitragszahlenden der GRV jedes Jahr einen hohen Betrag zur Finanzierung nicht beitragsgedeckter Aufgaben leisten“. Aus Sicht der von der Bundesregierung beauftragten Expertinnen und Experten ist dies auch verteilungspolitisch problematisch. Denn so ergebe sich „eine versteckte Form der Besteuerung der Beitragszahlenden, die – anders als bei der Einkommensbesteuerung – proportional zum Einkommen und ohne Freibeträge erfolgt“.
Empfehlung der Kommission
Die Kommission schlägt deshalb vor, eindeutig abzugrenzen und zu quantifizieren, welche nicht beitragsgedeckten Leistungen dem Versicherungscharakter der GRV zuzuordnen sind und welche rein gesamtgesellschaftliche Aufgaben darstellen und über Steuermittel zu finanzieren sind. Zumindest sollte der Bund künftige Erweiterungen bestehender oder die Einführung neuer nicht beitragsgedeckter Leistungen durch eine entsprechende Erhöhung der Bundesmittel für die GRV ausgleichen, „um die finanzielle Belastung der Versichertengemeinschaft zu vermeiden“. Dies würde sich auch für die Beitragszahler und künftigen Rentnerinnen und Rentner auszahlen.
So heißt es in den Empfehlungen der Kommission: „Durch eine Anpassung des Bundeszuschusses wäre es in den kommenden Jahren möglich, das Trilemma von Beitragssatz, Rentenniveau und Bundeszuschuss in die Richtung von niedrigeren Beitragssätzen und einem höheren Rentenniveau zu verändern.“
