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„Rentenpaket 2025 wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“

Arbeitgeber lehnen die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente III ab – und fordern „ausgabensenkende Reformen der Rentenversicherung“.

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„Rentenpaket 2025 wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“

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Dr. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Foto: BDA / Christian Kruppa

Berlin (sth). Mit scharfer Kritik haben die deutschen Arbeitgeber auf den von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf für ein „Rentenpaket 2025“ reagiert. „Mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Milliarden Euro in den nächsten 15 Jahren wäre das geplante Rentenpaket das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“, schreibt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer ersten Stellungnahme zu den Regierungsplänen. Sie liegt ihre-vorsorge.de vor. „Allein durch dieses eine Gesetz würden die Sozialausgaben um mehr als die Hälfte der Summe erhöht, die dem Bund … in den nächsten 12 Jahren für Investitionen zur Verfügung stehen“, heißt es in dem BDA-Papier.

„Die hohen zusätzlichen Kosten würden die langfristige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung noch weiter erschweren und kämen den Bund sehr teuer“, kritisieren die Arbeitgeber. So würden die schon heute aus Steuern bezahlten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung, die geplante Steuerfinanzierung eines stabilen Rentenniveaus von 48 Prozent bis Mitte 2032 und die Kosten der vorgesehenen Mütterrente III „den Bund bei Umsetzung des Rentenpakets bereits 2030 um knapp 40 Prozent mehr belasten als im laufenden Jahr“, so die BDA. Die Steuerausgaben für die Rentenversicherung würden den Arbeitgeber-Angaben zufolge in diesem Fall bereits in fünf Jahren bei 131 Milliarden Euro statt bei 93 Milliarden Euro liegen.

„An der geltenden Rentenanpassungsformel festhalten“

Statt das Rentenniveau für die kommenden sieben Jahre festzuschreiben, “sollte an der geltenden Rentenformel festgehalten werden”, fordert die BDA. Mit dem darin enthaltenen „Nachhaltigkeitsfaktor“ würde die Veränderung des Zahlenverhältnisses von Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden berücksichtigt und „für eine Lastenteilung zwischen beiden Gruppen“ gesorgt. Sollte die Bundesregierung das Gesetz dennoch wie geplant beschließen, sollte spätestens nach 2031 „schnellstmöglich wieder zu dem Rentenniveau zurückgekehrt werden, wie es sich nach geltendem Recht ergibt“, heißt es in der Stellungnahme der Arbeitgeber. „Dadurch könnten die Kosten des gesamten Rentenpakets mehr als halbiert werden.“ 

Auf die vor allem von der CSU geforderte Mütterrente III sollte die Regierung verzichten, verlangt die BDA – „allein schon wegen der hohen Kosten von 5 Milliarden Euro im Jahr“. Zudem bestehe die zur Begründung der Mütterrente III angeführte „Gerechtigkeitslücke“ nicht. „Im Gegenteil“, so die BDA, „würden bei Umsetzung des Rentenpakets Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern gegenüber anderen Müttern bevorzugt, weil sie von Rentenvorteilen profitieren konnten, die diese nicht mehr haben“. Offenbar spielen die Arbeitgeber damit auf die für ältere Mütter noch teilweise bestehende Möglichkeit an, bereits mit 60 Jahren – in einigen Fällen sogar ohne Abschläge – in Rente gehen zu können.

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