Berlin (drv/sth). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss des Bundeshaushalts 2025 erneut die Missachtung der gesetzlichen Regelungen für die Steuerzuschüsse an die Rentenkassen beklagt. “Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren”, hieß es in einer Erklärung der DRV. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts dürfe "nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen".
Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setze die Bundesregierung “das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel”, so die Rentenversicherung. Die Rentenkassen seien derzeit noch gut gefüllt, weil von Beschäftigten, Arbeitgebern und dem Bund “seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären”. Damit hätten die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler “einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen". Dieser werde nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse aber einkassiert. ”Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung. Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung", stellt die DRV klar.
Bereits 2022 habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft, beklagen die Rentenversicherer. Zudem sei der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt worden. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen um insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 “summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag bis 2027 auf mehr als 8,8 Milliarden Euro”, rechnet die DRV vor. Zudem werde der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket II in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfallen als nach geltendem Recht.
