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Sozialbeirat kritisiert geplante Kürzung von Steuern für die Rente

Regierungsberater: Erhöhter Bundeszuschuss zur Finanzierung des Grundrentenzuschlags wurde durch Streichungen weitgehend wieder eingesammelt.

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Hände einer Rentnerin umfassen einen Gehstock. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

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Berlin (sth). Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat die bereits vorgenommenen und geplante weitere Kürzungen an den Steuerzuschüssen für die Rentenversicherung scharf kritisiert. Zwar habe die damalige schwarz-rote Koalition bei der Einführung des sogenannten Grundrentenzuschlags für langjährige Geringverdiener den Bundeszuschuss an die Rentenkassen zunächst erhöht,  heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Gutachten der Regierungsberater zum neuen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Durch Streichungen in den Jahren 2022 bis 2025 von jeweils 500 Millionen Euro und geplante weitere Kürzungen von jeweils 600 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2027 bleibe davon aber „nur noch wenig übrig”.

„Im Saldo reichen die zusätzlichen Bundesmittel im kommenden Jahr nur noch zur Finanzierung rund eines Viertels der mit dem Grundrentenzuschlag verbundenen Aufwendungen”, moniert das 12-köpfige Beratergremium, dem jeweils vier Vertreter von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite, drei Wissenschaftler und ein Mitglied der Bundesbank angehören. Der überwiegende Teil des Grundrentenzuschlags sei damit „von den Beitragszahlenden zu finanzieren”. Im sogenannten Grundrentengesetz hatte sich die damalige Bundesregierung im Jahr 2020 verpflichtet, die Kosten des Rentenzuschlags für langjährige Niedriglohnbezieher von derzeit jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro „vollständig aus Steuermitteln” zu finanzieren.  

„Für transparente Darstellung der Bundeszuschüsse"

Angesichts der aktuellen Kürzungspläne der Regierung plädieren die Rentenfachleute für eine künftig „nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung" der Bundeszuschüsse. Diese dienten unter anderem dazu, „nicht-beitragsdeckte Leistungen” der Rentenkassen zu finanzieren, stellt der Sozialbeirat klar. Dazu gehören nach Angaben der Rentenversicherung zum Beispiel die Rentenzuschläge, die Mütter von vor 1992 geborenen Kindern für ihre Erziehungsarbeit erhalten. Die zweifache Erhöhung des Mütter-Rentenbonus in den Jahren 2014 und 2019 (Mütterrente I und II) müssen die Rentenversicherer dagegen bis heute aus den Rentenbeiträgen von Beschäftigten und Arbeitgebern zahlen. 

„Bundesmittel sollten der Rentenversicherung regelgebunden geleistet und nicht abhängig von der aktuellen Haushaltslage des Bundes gewährt oder entzogen werden”, fordern die Regierungsberater. Es drohe sonst der Eindruck, dass die Regierung ihren „zugesagten Beitrag zur Finanzierung der Renten von kurzfristigen fiskalischen Erwägungen abhängig macht”. Dies wiederum schaffe Unsicherheit bei der Frage der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Renten und mindere „das Vertrauen in die Rentenversicherung”, befürchten die Rentenexperten.

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