Frankfurt a.M. (FPSB Deutschland/tr). Kindererziehung wird im deutschen Rentensystem honoriert: Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Doch viele Familien verschenken diesen Anspruch ungewollt. Der Grund: Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung in der Regel der Mutter zugeordnet – eine Lösung, die nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste ist. Darauf weist das Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland hin. Und rät allen Eltern, sich frühzeitig bereits während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt mit dem Thema zu befassen.
Beitragsbemessungsgrenze beachten
„Die richtige Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann über die Lebenszeit gerechnet einen bemerkenswerten Unterschied ausmachen“, erklärt Marcel Reyers, stellvertretender Vorsitzender des FPSB Deutschland. Die Besonderheit liegt in der Deckelung: Denn Erwerbseinkommen und Erziehungszeiten werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, addiert. Diese liegt 2026 bei monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro.
Wer mehr verdient, für den fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Kindererziehung wirkungslos weg. In solchen Konstellationen empfiehlt Reyers, die Erziehungszeiten per übereinstimmender Erklärung dem Partner mit dem geringeren Verdienst zuzuordnen.
Eine beispielhafte Rechnung
Ein Beispiel kann den Effekt illustrieren. Angenommen ein Ehepaar hat im Januar 2026 ein Kind bekommen. Die Ehefrau ist Führungskraft in einem Konzern und verdient 110.000 Euro brutto jährlich – also oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Der Ehemann ist als Handwerker angestellt und verdient 45.000 Euro jährlich. Die Ehefrau plant, nach einem Jahr Elternzeit wieder in Vollzeit zu arbeiten.
Würde die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet, würde sie für die drei Jahre Erziehungszeit kaum zusätzliche Rentenpunkte erhalten – denn ihr Einkommen liegt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze. Die wertvollen Entgeltpunkte würden faktisch verfallen. Durch die Zuordnung der drei Jahre Kindererziehungszeit auf den Vater würde dieser etwa drei zusätzliche Entgeltpunkte erhalten. Dies entspricht einer monatlichen Rentensteigerung von rund 122 Euro oder knapp 1.500 Euro pro Jahr. Über eine Rentenbezugsdauer von 20 Jahren summiert sich der Vorteil auf etwa 30.000 Euro.
Die Zuordnung kann auf einen Teil der Kindererziehungszeit beschränkt und auch mehrmals geändert werden. So könnte im oben aufgeführten Beispiel die Kindererziehungszeit für das erste Jahr der Mutter zugeordnet werden, während sie in Elternzeit ist und kein Einkommen hat. Und für die folgenden zwei Jahre dem Vater, während die Mutter wieder arbeitet und über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Zuordnung per übereinstimmender Erklärung für die Zukunft abgeben
Wichtig zu wissen: Die strategische Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann nur für die Zukunft abgegeben werden. Eine rückwirkende Zuordnung ist lediglich für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung möglich. „Diese Frist ist entscheidend", betont Reyers. „Wer zu spät reagiert, kann die Zuordnung nicht mehr ändern – die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich."
Der Experte weist außerdem darauf hin, dass sich der Gestaltungsspielraum bei mehreren Kindern erhöht. Denn dann können die Kindererziehungszeiten zwischen den Eltern sehr flexibel aufgeteilt werden. „So könnte beispielsweise für das erste Kind der Vater und für das zweite Kind die Mutter die Erziehungszeiten zugeordnet bekommen", erklärt Reyers. „Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich die Einkommensverhältnisse im Laufe der Zeit ändern." Bei Zwillingen oder Mehrlingen verlängert sich die anzurechnende Kindererziehungszeit entsprechend. Hier werden die Zeiten für jedes Kind einzeln berechnet, was zu einer deutlichen Erhöhung der Entgeltpunkte führen kann.
„Kindererziehungszeiten sind ein wertvoller Baustein der Altersvorsorge, der oft unterschätzt wird", fasst Reyers zusammen. „Gerade Familien, in denen ein Partner oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, sollten die Zuordnung strategisch planen. Die richtige Entscheidung kann die gemeinsame Altersvorsorge des Paares um mehrere Zehntausend Euro verbessern."
