München (tö). Vor der Einführung der Frühstart-Rente in diesem Jahr hat der Sozialbeirat der Bundesregierung die geplante neue staatliche Förderung der Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche zum Teil deutlich kritisiert. Mit der Frühstart-Rente soll langfristig jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, vom Staat einen monatlichen Betrag von zehn Euro für ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot erhalten. Der mit 12 Rentenexpertinnen und Experten besetzte Sozialbeirat warnt jedoch vor zu hohen Kosten und Mitnahmeeffekten.
Frühstart-Rente-Gesetz wird rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten
Das Kabinett hatte noch vor Weihnachten die Eckpunkte für die Frühstart-Rente beschlossen. Demnach wird das Frühstart-Rente-Gesetz, sobald es fertig formuliert ist, rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll im neuen Jahr aber zunächst ausschließlich der jüngste Jahrgang in der Zielgruppe, also Kinder des Jahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt werden, von der Förderung profitieren. Alle älteren Schülerinnen und Schüler gehen zunächst leer aus, weil im Haushalt nicht mehr Geld für die Förderung eingeplant ist. In den folgenden Jahren sollen jedoch weitere Jahrgänge hinzukommen, bis nach und nach alle Altersstufen bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 abgedeckt sind.
Der Sozialbeirat hat jedoch Zweifel, ob das Projekt zu diesem Zeitpunkt in dieser Form wirklich erforderlich ist. So heißt es in dem Gutachten des Gremiums: „Angesichts des weiten in Aussicht genommenen Personenkreises würden auch Kinder begünstigt, die auch ohne staatliche Hilfe finanziell in der Lage und bereit sind, zu sparen.“ Insofern werde es „zu Mitnahmeeffekten kommen. Diese Effekte mögen zwar individuell gering sein, fallen aber angesichts der hohen Gesamtkosten ins Gewicht“. Auch wegen der angespannten Haushaltslage hat das Vorhaben aus Sicht des Sozialbeirats deshalb „keine Priorität“.
Problematischer Kosten- und Bürokratieaufwand
Sorgen bereiten dem Berater-Gremium auch die Kosten. Den staatlichen Startzuschuss von zehn Euro im Monat von einem Schulbesuch abhängig zu machen, sei „wegen des damit verbundenen Erfassungs- und Verwaltungsaufwands problematisch“. Es sei sicherzustellen, „dass ein möglichst großer Anteil des Förderbetrags tatsächlich als Anlagebetrag genutzt und nicht für Verwaltungs- und Abschlusskosten verwendet wird“. Der Sozialbeirat rät deshalb, eine Obergrenze für Gebühren in Betracht zu ziehen, „was die Produkte jedoch aus Sicht der privatwirtschaftlichen Anbieter weniger attraktiv machen dürfte“.
Außerdem empfehlen die Beraterinnen und Berater zu prüfen. „ob die Bürokratiekosten auf Seiten der Anbieter und der für die Förderung zuständigen staatlichen Stellen in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlich erreichten Förderung stehen“. Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik unter anderem wegen der hohen Kosten, die die Anbieter auf die Sparerinnen und Sparer umlegen. Der Sozialbeirat fordert nun, die Frühstart-Rente mit einer Reform der Riester-Förderung zu verknüpfen und zeitgleich mit dieser einzuführen. Weiter heißt es in dem Gutachten: Ergänzende Maßnahmen zur Steigerung der finanziellen Bildung seien „unerlässlich, um Menschen zur ergänzenden privaten Altersvorsorge anzuregen“.
