Ihre-Vorsorge Logo

Sterbevierteljahr: Witwen und Witwer können Vorschuss beantragen

Der Tod eines Ehepartners oder -partnerin ist eine Ausnahmesituation. In dieser schweren Zeit kann ein Vorschuss der Rentenversicherung zumindest finanzielle Entlastung bringen. Wissenswertes für Betroffene.

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Alter Mann sitzt an einem Tisch und schaut auf sein Smartphone. Bild: IMAGO / YAY Images

© Nicht definiert

Berlin (DRV). Nach dem Tod des Partners können Witwen und Witwer finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen, können sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen.

Als Überbrückung wird die Rentenzahlung dann für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. Zusätzlich zum Antrag auf Vorschusszahlung müssen Betroffene einen formellen Rentenantrag bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Dieser rechnet den Vorschuss dann auf die Hinterbliebenenrente an. Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird hierbei nicht angerechnet.

Mehr Informationen zu Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bietet die kostenlose Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026