Bad Homburg (sth). Teilzeitarbeit ist auch in sozialversicherungspflichtigen Jobs eine Domäne von Frauen – und für ihre spätere Rente oft ein Problem. Fast die Hälfte aller versicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Deutschland arbeitete laut einer aktuellen Analyse des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen im vergangenen Jahr mit reduzierter Stundenzahl. Unter arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekten sei diese Entwicklung „ambivalent zu beurteilen“, so das IAQ. Zwar entspreche Teilzeitarbeit vielfach „den Wünschen der Frauen, die auf diesem Weg die Möglichkeit sehen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit ... miteinander zu vereinbaren“. Allerdings reiche ein Teilzeiteinkommen in aller Regel „nicht zur eigenständigen Existenzsicherung aus“, so die Ruhrgebiets-Wissenschaftler.
Laut der IAQ-Analyse, die auf Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit (BA) basiert, entfielen 2021 von etwa 33,8 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen rund 23,9 Millionen (71 Prozent) auf Vollzeitjobs. Knapp zehn Millionen Jobs (29 Prozent) wurden demnach als Teilzeitbeschäftigung ausgeübt – mit anhaltend steigender Tendenz. Der Anstieg der nicht mit voller Stundenzahl ausgeübten Arbeiten „setzte sich auch in den Pandemiejahren 2020/2021 fort“, stellten die IAQ-Forschenden fest.
Längerfristig Teilzeitbeschäftigte im Alter nur unzureichend gesichert
Da die Höhe von Sozialversicherungsleistungen an die Höhe des Arbeitseinkommens gekoppelt ist, seien „längerfristig Teilzeitbeschäftigte bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter nur unzureichend eigenständig gesichert“, heißt es in der IAQ-Studie weiter. Aus gleichstellungspolitischer Sicht sei dies „problematisch, da damit der Lebensunterhalt und die soziale Absicherung von Frauen bis ins Alter hinein in erheblichem Maße vom Einkommen des Partners abhängig ist“.
Als eine Möglichkeit zur Lösung des Problems gilt manchen Rentenexpertinnen und -experten das seit 20 Jahren gesetzlich verankerte „Rentensplitting“. Es ermöglicht Ehegatten, Rentenansprüche ähnlich wie beim Versorgungsausgleich – aber ohne Ehescheidung – solidarisch untereinander aufzuteilen. Allerdings raten Beraterinnen und Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bisher selten zu einem solchen Schritt. Der entscheidende Grund: Für die Todesfallabsicherung ist eine Hinterbliebenenrente „fast immer viel günstiger“ als das Rentensplitting, stellte erst jüngst der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland klar.
