Berlin/Frankfurt am Main (sth). Mehr als 3,2 Millionen der insgesamt fast 26 Millionen monatlich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgezahlten Renten beruhten Ende des Jahres 2023 auf Verträgen und Abkommen mit anderen Ländern. Das geht aus aktuellen DRV-Daten hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach kamen im vorvergangenen Jahr knapp 182.000 sogenannte Vertragsrenten neu zu den abkommensbedingt gezahlten Renten hinzu. Neben rund zwei Millionen Ausländerinnen und Ausländern profitierten von den zwischenstaatlichen Vereinbarungen im Jahr 2022 auch 1,2 Millionen Deutsche - von denen sich rund 207.000 ihre Rente auch ins Ausland überweisen ließen.
Allein 2,3 Millionen Vertragsrenten - etwa 71 Prozent von allen - wurden 2023 den DRV-Angaben zufolge an Menschen aus Staaten der Europäischen Union (EU) gezahlt. Davon entfielen die meisten mit rund 431.500 auf Italienerinnen und Italiener, 429.000 auf Polinnen und Polen, 240.000 auf Menschen aus Österreich und 212.000 auf Spanierinnen und Spanier. Aus den übrigen europäischen Vertragsstaaten stammten die größten Versichertengruppen aus der Schweiz (265.000) und der Türkei (199.000). Wann die Ukraine - mit deren Regierung die deutsche Bundesregierung bereits vor mehr als sechs Jahren ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat - zu den Vertragsstaaten hinzukommt, ist derzeit offen. Der Grund: Das ukrainische Parlament hat das Abkommen noch nicht gebilligt.
Rentenzahlung in vielen Ländern Europas ohne Abzüge
Für alle Rentnerinnen und Rentner im Europäischen Wirtschaftsraum - dazu zählen neben den EU-Staaten auch Liechtenstein, Norwegen und Island -, sowie in der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gibt es die gesetzliche Rente ohne Abzüge. Und auch Rentnerinnen und Rentner, für die weder das Europarecht gilt (also nicht für Menschen aus der EU- und den EFTA-Staaten) noch ein mit Deutschland geschlossenes Sozialversicherungsabkommen, erhalten seit Oktober 2013 im Ausland die volle Rente.
Deutsche, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, sollten sich übrigens in jedem Fall vorher beraten lassen. Denn für einige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung – beispielsweise nach dem Fremdrentengesetz – gibt es bei Zahlung in Länder außerhalb der Europäischen Union Einschränkungen.
