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Volle Erwerbsminderungsrente für behinderte Menschen

Wer von Kindheit an mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen leben muss und trotzdem sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann nach 20 Jahren eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

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Mann mit Behinderung sitzt im Rollstuhl, seine Frau steht neben ihm.

© Nicht definiert

Oldenburg (DRV Oldenburg-Bremen). Viele Personen leben schon von Geburt oder Kindheit an mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen. Sie sind dann unter Umständen schon seit einem Zeitpunkt vor dem Eintritt in das Berufsleben voll erwerbsgemindert und damit nicht in der Lage, an mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig zu sein.

Viele üben trotzdem eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen. Dies zahlt sich aus, sobald für 20 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Egal, ob es sich dabei um Pflicht- oder freiwillige Beiträge handelt: Es besteht dann ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

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