Berlin (sth). Seit Jahren ist die Höhe der gesetzlichen Altersgrenze nach dem Jahr 2031 - wenn das Rentenalter bei 67 Jahren liegt - ein Streitthema in Politik und Wissenschaft. Jetzt hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - auch die “fünf Wirtschaftsweisen” genannt - in seinem aktuellen Jahresgutachten erneut mit der Zukunft der gesetzlichen Rente befasst. Als “Kernelement einer Reform” fordern die Ökonomen darin eine “Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung” (S. 313ff.).
Als Möglichkeiten zur Umsetzung ihrer Forderung nennen die Wissenschaftler einerseits eine weitere Anhebung des Rentenalters “in vorgegebenen Schritten” oder eine “Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung”. Vor allem letztgenannte Methode sei international weitverbreitet, heißt es im Gutachten der Wirtschaftsweisen. So werde das Renteneintrittsalter in “Dänemark oder Italien vollständig, in den Niederlanden und Portugal teilweise” an die Entwicklung der Lebenserwartung angepasst.
Zwei Drittel der längeren Lebenszeit arbeiten, ein Drittel Rente
Teile man ein weiteres Jahres der Lebenserwartung zu zwei Dritteln auf eine längere Erwerbsphase und zu einem Drittel auf eine längere Rentenphase - die sogenannte 2:1-Regel - auf, könne das heutige Verhältnis von durchschnittlicher Rentenbezugsdauer (20 Jahre) zur durchschnittlichen Erwerbsphase (40 Jahre) “in etwa konstant gehalten werden”, argumentieren die Wirtschaftsforscher. Für dieses Modell spreche zudem, dass es “verglichen mit anderen europäischen Ländern als moderat einzuschätzen” sei. Dagegen gehe in Dänemark und Italien ein Anstieg der Lebenserwartung “in vollem Umfang mit einer entsprechenden Anhebung des Renteneintrittsalters einher”, betonen die Experten.
Wie sich ihr Vorschlag konkret auswirken würde, erläuterte die Vorsitzende des Sachverständigenrats, Monika Schnitzer", in der “Süddeutschen Zeitung”. Demnach müsse man erst 2051 “voraussichtlich bis 68 arbeiten, erst 2071 bis 69”. Und das “auch nur, wenn die Lebenserwartung weiterhin so steigt wie in der Vergangenheit”, sagte Schnitzer. Die Ampel-Regierung hat allerdings mehrfach klargestellt, dass sie keine Anhebung des Rentenalters über das 67. Lebensjahr hinaus plant.
