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Zusätzliche Altersvorsorge bleibt Problemfall

Die Regierungs-Rentenkommission hat sich für eine Stärkung von betrieblicher und privater Altersvorsorge ausgesprochen. Was heißt das in der Praxis?

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Karl Schiewerling (CDU)

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Berlin (sth). Die zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente bleibt ein politischer Problemfall. Einerseits werde ein betrieblicher oder privater Vorsorgevertrag für die meisten Menschen in Deutschland auch in Zukunft "erforderlich sein, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können", hatte die Rentenkommission der Bundesregierung in ihrem Abschlussbericht vom März dieses Jahres festgestellt. Doch wie eine möglichst weite Verbreitung der Zusatzvorsorge angesichts der seit Jahren – und möglicherweise noch sehr lange – anhaltenden Niedrigzinsphase erreicht werden kann, bleibt auch unter Experten strittig. Darauf wies der Forschungs-Chef der Deutschen Rentenversicherung, Reinhold Thiede, am Dienstag bei einer virtuell veranstalteten Pressekonferenz in Berlin hin.

Hintergrund der Debatte um die künftige Bedeutung der Zusatzvorsorge ist die seit Jahren anhaltende Stagnation bei Riester- und Betriebsrentenverträgen. Während die Zahl der privaten staatlich geförderten ("Riester-")Verträge schon seit etwa fünf Jahren kaum noch über die Schwelle von 16,5 Millionen hinauskommt, musste zuletzt auch die über den Arbeitgeber abgewickelte Altersvorsorge Federn lassen. Zwar hatten bis Ende 2017 – aktuellere Zahlen liegen laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) derzeit nicht vor – etwa 18,1 Millionen Beschäftigte die zusätzliche Altersvorsorge ihrem Chef anvertraut. Doch auch hier blieb der prozentuale Zuwachs hinter der deutlich stärkeren Entwicklung bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zurück.  

Zusatzvorsorge im Niedrigzinsumfeld

Ein Weg, um die Motivation der Arbeitnehmer bei der zusätzlichen Altersvorsorge wieder zu erhöhen, könnten "modifizierte Garantien" bei der Riester-Vorsorge sein, heißt es im Abschlussbericht der Rentenkommission. Sie sollten ein "angemessenes Verhältnis von Renditechancen, Sicherheiten und Risiken zulassen". Damit deute die Kommission an, dass die bisher sehr an Garantiezinsen ausgerichteten deutschen Altersvorsorgesparer künftig womöglich mehr ins Risiko gehen müssten, erläuterte Rentenexperte Thiede. So seien über Aktien derzeit deutlich höhere Renditen möglich als über private oder betriebliche Renten, bei denen Neuverträge aktuell nicht einmal mehr ein Prozent Verzinsung garantieren. Allerdings sei bei Investitionen in Aktien auch immer "zwischen Chancen und Risiken ausreichend abzuwägen", stellte Thiede klar.

Sollte die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) die Bundesbürger aber auch in den kommenden Jahren eher zum Konsum als zum Sparen für das Alter verleiten, könnte die Bundesregierung ab 2025 auch über eine Vorsorgepflicht nachdenken, erklärte der Rentenexperte unter Berufung auf den Kommissionsbericht. Dabei sollten diejenigen, die bereits anderweitig für das Alter vorsorge, jedoch eine Möglichkeit zum "Opt-out" erhalten. Aus Sicht der Rentenkommission sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Vorsorgepflicht aber Hilfe erhalten, erläuterte Thiede unter Verweis auf den Kommissionsbericht. Dort heißt es: "Sollte eine verpflichtende Lösung implementiert werden, ist eine mindestens hälftige Beteiligung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vorzusehen."

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Folien des Vortrags des Forschungs-Chefs der Deutschen Rentenversicherung, Reinhold Thiede, bei einer Pressekonferenz am 16.06.2020 (pdf)

www.bmas.de

Abschlussbericht der Rentenkommission (Kurz- und Langfassung)

www.ihre-vorsorge.de

Analyse des Abschlussberichts der Rentenkommission  

www.bmas.de

Gutachten des Münsteraner Verfassungsrechtlers Prof. Heinz-Dietrich Steinmeyer zur Verfassungsmäßigkeit eines Obligatoriums und von Opting-Out-Modellen in der zusätzlichen Altersvorsorge (pdf)

www.bmas.de

Entwicklung der Riester-Verträge laut aktueller Daten des Bundesarbeitsministeriums (pdf)

www.aba-online.de

Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorgeverträge (pdf, Basis: Daten des Bundesarbeitsministeriums)

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