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Früherer Verfassungsgerichtspräsident rügt „Kommissionitis“ bei Reformen

Erst Kommissionen, dann Entscheidungen der Regierung: Diese Vorgehensweise der Regierung sei „verweigerte Staatsführung", meint der ehemalige Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier.

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Früherer Verfassungsgerichtspräsident rügt „Kommissionitis“ bei Reformen

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Berlin (dpa). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wirft der Bundesregierung mit Blick auf Sozialreformen eine „verweigerte Staatsführung“ vor. „Die Sozialstaatlichkeit, so wie sie sich im Laufe der Jahrzehnte in Deutschland herausgebildet hat, entspricht keiner zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgabe“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. Das Sozialstaatsprinzip stehe im Grundgesetz, die Ausgestaltung sei aber Sache des Gesetzgebers. „Deshalb ist es möglich und auch erforderlich, den deutschen Sozialstaat den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und maßvoll zu reduzieren.“ Er erkenne in der Bundesregierung allerdings wenig Ansätze dafür, kritisierte Papier, der von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts war. 

Kommisionitis sei verweigerte Staatsführung 

Die Bundesregierung habe diese Arbeit an Kommissionen ausgelagert. „Durch die Kommissionitis wird versucht, nötige politische Gestaltungen in Gremien ohne demokratische Legitimation auszulagern. Das ist verweigerte Staatsführung“, sagte Papier. „Sachverständigenkommissionen ergeben Sinn, wenn es ein Erkenntnisdefizit gibt. Wir aber haben regelmäßig ein Umsetzungsdefizit. Um das zu ändern, braucht es politische Führung, keine Abwälzung von Entscheidungen auf mehr oder weniger sachverständige Gremien und ein Regieren nach Minimalkonsens“, bemängelte Papier. 

Jede steuerfinanzierte Sozialleistung auf den Prüfstand stellen

„Es gibt zwar ernstzunehmende Kommissionsvorschläge, die gegenwärtige Komplexität des Sozialstaats zu reduzieren, seine Effizienz und Effektivität zu stärken“, stellte der Staatsrechtler fest. Es sei sicherlich wichtig, „dass man die laut Instituten über 500 steuerfinanzierten Sozialleistungen vereinfachend miteinander zu verbinden sucht. Aber das wird nicht reichen“. Nach seiner Auffassung gehöre „jede steuerfinanzierte Sozialleistung nicht nur der Höhe, sondern auch dem Grunde nach auf den Prüfstand. Das gilt auch für die gesetzlichen Versicherungssysteme und ihre Leistungen“.

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