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Homeoffice: Wann muss ich ins Büro kommen?

Muss ich wirklich für jedes Meeting das Zuhause verlassen? Unter Umständen nicht. Denn: Für Homeoffice-Jobs gelten Regeln. An die muss sich der Chef halten.

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Zwei Kolleginnen mit einem Kollegen im Gespräch in einem Besprechungsraum mit Laptop.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Hier ein Meeting, da ein Kundentreffen: Wer aus dem Homeoffice arbeitet, wird trotzdem manchmal ins Büro bestellt. Doch in welchen Fällen kann der Arbeitgeber das überhaupt verlangen?

Kurz gesagt: Es gilt, was festgelegt wurde. „In der Praxis gibt es Policies, die das genauer vorschreiben“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In solchen Unternehmensrichtlinien werden Regelungen und Ausnahmen beschrieben, die für die Arbeit aus dem Homeoffice oder der mobilen Arbeit gelten.

Wenn es Richtlinien gibt, dann gelten sie

Üblich ist etwa, dass Arbeitnehmer eine Mindestanzahl von Tagen pro Woche oder im Monat im Büro arbeiten müssen. Ebenso kann verlangt werden, dass Angestellte anwesend sein müssen, wenn es betrieblich erforderlich ist – zum Beispiel für Meetings oder Kundenkontakt.

Richtlinien könnten aber auch beinhalten, dass Arbeitnehmer nicht anrücken müssen. In den Richtlinien des Unternehmens kann zum Beispiel stehen, dass Angestellte selbst auf Nachfrage oder auch im Falle einer betrieblichen Notwendigkeit nicht ins Büro kommen müssen. Auch das ist dann bindend und kann nicht ohne weiteres aufgehoben werden. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


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