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Job-to-Job: Probearbeit soll künftig Arbeitsplatz-Wechsel erleichtern

Wer in einer der Krisenbranchen arbeitet und schon einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht hat, soll diesen durch ein Praktikum erproben. Das plant die Bundesregierung.

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Mann mit Helm in Warenlager schaut auf einen Lieferschein. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Die neue Beschäftigung kennenlernen, ohne die alte gleich aufzugeben: Das soll mit der Job-to-Job-Erprobung möglich werden.

Berlin (dpa). Beschäftigte sollen künftig leichter eine neue Stelle ausprobieren können, ohne beim alten Arbeitgeber kündigen und beim neuen zusagen zu müssen. Eingeführt werden soll dafür eine „Job-to-Job-Erprobung“, für die das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) grünes Licht gegeben hat.

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagte Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. 

So funktioniert die „Job-to-Job-Erprobung“

Die „Job-to-Job-Erprobung“ heißt auch „Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive“ und soll konkret so funktionieren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber für bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch ausprobieren können. 

Ein vom Ministerium ausgedachtes Beispiel: Miriam (34) arbeitet seit zehn Jahren als Mechatronikerin im Braunkohletagebau. Da ihr Job in der Krisenbranche binnen zwei Jahren wegfallen soll, absolviert sie nach Absprache mit ihrem Chef und einer Arbeitsagentur-Beratung vier Probewochen bei einem Unternehmen für Solaranlagen und Windparks. Man lernt sich kennen und guckt, wo Miriam gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf hat – mit Perspektive eines neuen Jobs.

Arbeitslosengeld ohne Anwesenheitspflicht

Wer Arbeitslosengeld bekommt, soll künftig zudem nicht mehr für mögliche Post vom Amt an seiner Briefpostadresse anwesend sein müssen. Nach dem Gesetzentwurf soll sich die Agentur für Arbeit anders als heute digital und nicht mehr per Brief melden. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, begründete man im Arbeitsressort die Neuregelung. 

Das „SGB III-Änderungsgesetz“ ist Teil einer Reihe geplanter schwarz-roter Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Nach dem Willen der Regierung soll es bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bei der Antragstellung soll „digital first“ (digital zuerst) zur Regel werden, auf altem Weg soll sie aber möglich bleiben. Die Agenturen sollen generell per Video erreichbar werden. Übrigens: Die Grundsicherung (Bürgergeld) wird in einem anderen Gesetzbuch (SGB II) geregelt, dafür gelten die Pläne also nicht.

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