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Kann ich noch vor Arbeitsantritt kündigen?

Ein Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben, doch ein besseres Angebot winkt? Was beim Kündigen vor dem ersten Arbeitstag zu beachten ist.

Arbeitsvertrag mit Kugelschreiber liegt auf Tastatur. Bild: IMAGO / INSADCO / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Manchmal stellt einen das Universum hart auf die Probe: Man hat einen neuen Arbeitsvertrag gerade unterschrieben, aber plötzlich kommt ein noch besseres Angebot. Was tun? Lässt sich in diesem Fall das Arbeitsverhältnis beenden, bevor der Job überhaupt angefangen hat?

„Ja, soweit eine solche Kündigung im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen ist“, so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann kann das Arbeitsverhältnis problemlos beendet werden.

Kündigung ausgeschlossen – was jetzt?

Eine Kündigung vor Arbeitsantritt kann jedoch auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die dort festgehaltene Klausel, die zum Beispiel lauten könnte „Der Arbeitnehmer muss mindestens für einen Tag seinen Job antreten, bevor er kündigen kann“.

Arbeitnehmer, die das betrifft, sollten allerdings trotzdem ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef aufsuchen. Denn in der Regel liegt es nicht im Interesse des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten, wenn die Angestellten planen bei der nächsten Gelegenheit zu kündigen, so der Fachanwalt.

Gelingt keine Einigung, können Arbeitnehmer sich dazu entscheiden, die Arbeit einfach nicht anzutreten. Das ist allerdings grundsätzlich ein Vertragsbruch und Gehalt gibt es dafür auch nicht, so Bredereck.

Das kann gut gehen und ohne Folge bleiben. Möglich ist aber auch, dass der Arbeitnehmer dann Schadenersatz leisten muss. Zum Beispiel, wenn wegen des Fernbleibens ein werthaltiger Auftrag wegbricht oder ein teurer Leiharbeiter eingestellt werden muss.


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