Berlin (dpa). Die parlamentarischen Verhandlungen zur Einführung einer Kindergrundsicherung gestalten sich nach wie vor schwierig. Nach der aktuellen Tagesordnung des Bundestags wird sich das Plenum vor der Sommerpause nicht mehr mit dem Gesetzentwurf befassen, über den die Abgeordneten seit mehreren Monaten beraten. „Die Verhandlungen im Bundestag laufen, wir wollen zügig zu einem guten Ergebnis kommen“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur. Wann genau mit diesem Ergebnis zu rechnen ist, ist jedoch unklar.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf bereits im vergangenen Herbst beschlossen. Seit Wochen berät der Bundestag darüber. Ursprünglich sollte die Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 eingeführt werden.
Verbände und Wissenschaftler drängten erneut auf eine rasche Umsetzung. Das „Bündnis Kindergrundsicherung“, dem 20 Verbände und 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angehören, beklagte, dass der Entwurf seit Monaten im Parlament festhänge. Während die Mitglieder des Parlaments in die Sommerpause gingen, fehle es armen Familien in Deutschland an Geld für Urlaubsreisen und Besuche im Freibad, erklärte die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Ihre SoVD-Kollegin Michaela Engelmeier forderte: „Die Politik muss Kinderarmut endlich ganz oben auf die Prioritätenliste setzen und eine Kindergrundsicherung umsetzen, die diesen Namen auch verdient.“
SPD und FDP tragen Paus-Entwurf nicht mit
Unklar ist derzeit, in welcher Form das Projekt überhaupt noch umgesetzt werden kann. Zuletzt hatten Politiker der SPD und FDP Vorbehalte gegen den Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert und angedeutet, dass es auch nach wochenlangen Verhandlungen Gesprächsbedarf zu grundlegenden Punkten gebe. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix sagte erst kürzlich der „Rheinischen Post“, dass nur noch eine Einführung in mehreren Etappen realistisch sei.
Es gebe wohl kaum ein politisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, „bei dem wir so mühsam vorankommen – insbesondere weil die Kompromissbereitschaft und notwendiger Realismus fehlen“, hatte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen der Zeitung gesagt.
Die Kindergrundsicherung gilt als das soziale Prestigeprojekt der Grünen. Die Ampel wolle damit „das Leben aller Kinder in Deutschland verbessern“, betonte der Grünen-Politiker Audretsch. Mit der Sozialreform sollen bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Ziel der Bundesregierung ist es, künftig alle Kinder, die auf Sozialleistungen Anspruch haben, zu erreichen. Wie genau das gelingen kann, ist aber noch unklar.
Bildungsschwache Familien besonders betroffen
Nach jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes waren im vergangenen Jahr rund 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14 Prozent. Die Quote war dabei gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig, 2022 waren noch 15 Prozent der Minderjährigen armutsgefährdet. Insbesondere Kinder und Jugendliche von Eltern mit einem niedrigeren Bildungsabschluss seien betroffen, wie die Statistiker aufzeigen.
„Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigeren Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, lag 2023 in Deutschland bei 36,8 Prozent“, hieß es. Bei Eltern mit mittlerem Bildungsabschluss wie Abitur oder einer Berufsausbildung waren rund 14,3 Prozent der Kinder gefährdet. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie einen Meistertitel oder ein absolviertes Studium, lag die Quote nur noch bei 5,8 Prozent.
Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Im Jahr 2023 lag dieser Wert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1314 Euro netto im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2759 Euro netto im Monat.
