Ihre-Vorsorge Logo

Mindestlohnerhöhung betrifft mehr als jede achte Neueinstellung

Laut IAB haben rund 13 Prozent der neu in sozialversicherungspflichtige Jobs eingestellten Beschäftigten bisher einen Lohn unterhalb der Mindestlohngrenze von 13,90 Euro erhalten.

Artikel vorlesen

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Logo des IAB in grünen Großbuchstaben vor dem Gebäude in Nürnberg. Bild: IMAGO / imageBROKER / Helmut Meyer

© Nicht definiert

Nürnberg (iab/sth). Rund 13 Prozent der Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden unterhalb von 13,90 Euro vorgenommen. Damit sind Neueinstellungen deutlich häufiger von der geplanten Mindestlohnerhöhung betroffen als alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 5 Prozent. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt außerdem, dass Neueinstellungen in sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung mit 16,7 Prozent stärker von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind als solche in Vollzeitzeitbeschäftigung mit 11,9 Prozent. 

Regional betrachtet liegt der Anteil in Ostdeutschland mit 14,7 Prozent über dem Durchschnitt, während er in Westdeutschland mit 12,6 Prozent leicht darunter liegt. „Betriebe passen die Beschäftigung erfahrungsgemäß eher dadurch an, dass sie seltener neu einstellen, statt Kündigungen auszusprechen. Daher ist es besonders wichtig, inwiefern Neueinstellungen von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind“, erklärt IAB-Forscher Martin Popp.

Land- und Forstwirtschaft sowie Gastgewerbe beschäftigen häufiger zum Mindestlohn

Bei den sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sind insbesondere die Land­- und Forstwirtschaft sowie das Gastgewerbe von der Mindestlohnerhöhung betroffen. Hier erhalten zum 31. Dezember 2025 mit 53,2 Prozent etwas mehr als die Hälfte der neu eingestellten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten einen Stundenlohn unter 13,90 Euro. Auch die Wirtschaftszweige „Gastgewerbe“ und „Energieversorgung“ weisen mit 35,3 Prozent beziehungsweise 24,1 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Anteil auf.

Insgesamt rund 10 Prozent aller Jobs, das heißt sowohl neu begonnener als auch bestehender Beschäftigungsverhältnisse, werden von der nächsten Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 betroffen sein. Die anschließende Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 würde hochgerechnet mit rund 12 Prozent einen geringfügig höheren Anteil an Jobs betreffen.

Mindestlohnerhöhung für 39 Prozent der Minijobs

Die Mindestlohnerhöhungen spielen dabei insbesondere für  Minijobs eine große Rolle. Die Anpassung des Mindestlohns auf 13,90 Euro würde hochgerechnet etwa 39 Prozent der Minijobs betreffen. Dagegen liegen die Anteile der betroffenen sozialversicherungspflichtigen Teil- und Vollzeitjobs bei rund 9 Prozent beziehungsweise 3 Prozent. „Von den beschlossenen Mindestlohnerhöhungen wird in den kommenden Jahren somit ein spürbarer Einfluss auf die Entlohnung im Niedriglohnbereich ausgehen“, so Nicole Gürtzgen, Leiterin des Forschungsbereichs Arbeitsmarktprozesse und Institutionen am IAB.

Jährliche IAB-Stellenerhebung von etwa 16.000 Betrieben

Die Studie beruht unter anderem auf Daten aus der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von knapp 16.000 Betrieben in Deutschland, die seit 1989 jeweils im vierten Quartal eines Jahres durchgeführt wird. 

Die Lohninformationen aus der IAB-Stellenerhebung  sowie aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem April 2024 werden mit Annahmen zum Lohnwachstum fortgeschrieben. 

Die Studie ist auf der Seite der IAB als PDF abrufbar.


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Eine Krankschreibung bedeutet nicht gleich Hausarrest. Denn je nach Krankheit und geplanter Aktivität, können Arbeitnehmer mehr machen, als so mancher vermutet.

Time
2 Minuten

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beleuchten, wer von den „erwerbsfähigen“ Menschen über viele Jahre auf Hilfe angewiesen ist. Was helfen könnte, ist teilweise umstritten.

Time
2 Minuten

Die Frage nach dem Kinderwunsch ist der No-Go-Klassiker im Bewerbungsgespräch. Welche Fragen außerdem unzulässig sind – und wie man am besten damit umgeht.

Time
1 Minuten

Die EH-55-Förderung ist beliebt, nun legt das Bauministerium nach. Wer davon profitieren will, muss allerdings schnell sein.

Time
2 Minuten

Wie viel spart man wirklich durch die Führerscheinreform? Verkehrsminister Steffen Bilger nennt erstmals konkrete Zahlen – und erklärt, warum nicht alle Fahrschüler gleichermaßen profitieren.

Time
1 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) will, dass die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung erhalten bleibt. Ansonsten könnte für pflegende Angehörige faktisch eine Kürzung bevorstehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026