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Mobile Office: Darf ich aus dem Zug arbeiten?

Arbeiten unterwegs? Das geht – solange der Arbeitgeber zustimmt und sensible Daten geschützt bleiben. Welche Regeln für Meetings und Datenschutz im Zug gelten, erklärt ein Fachanwalt.

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Roter Zug der Deutschen Bahn steht an einem Bahnhofsgleis. Bild: IMAGO / Martin Wagner

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Berlin (dpa/tmn). Homeoffice beschreibt das Arbeiten von Zuhause. Beim mobilen Arbeiten hingegen gibt es keinen eindeutigen Arbeitsplatz. In der Theorie kann dann von überall gearbeitet werden, doch ist das auch wirklich so? Und schließt das dann auch das Arbeiten in Verkehrsmitteln wie der Bahn oder dem Bus ein? 

„Beim mobilen Arbeiten kann von dort aus gearbeitet werden, wo man sich gerade aufhält“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das beinhaltet auch das Arbeiten von unterwegs. Wer also während einer Bus- oder Bahnfahrt arbeiten möchte, darf das grundsätzlich auch, sofern der Arbeitgeber das vertraglich nicht ausgeschlossen hat.  

Achtung vor fremden Blicken 

Wer mobil in der Öffentlichkeit arbeitet, ist verpflichtet, auch unterwegs darauf zu achten, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt wird. Sind Dokumente oder Informationen auf dem Bildschirm auch für andere sichtbar, ist das etwa ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, so Meyer. Es muss also gewährleistet werden, dass außenstehende Personen keinen Einblick auf das Display des Arbeitsgerätes haben. 

Schwierig wird es auch bei Meetings. In diesem Fall ist das Arbeiten aus dem Zug nur schwer regelkonform möglich, sofern man selbst sprechen muss. Denn: Niemand sollte im Umfeld in der Lage sein, den Inhalt des Meetings hören zu können.  

Wichtig: Mobiles Arbeiten ist wie Homeoffice nie automatisch erlaubt. Der Arbeitgeber kann hierzu Regeln festlegen, zum Beispiel per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). 


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