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Woran Sie ein gutes Arbeitszeugnis erkennen

Arbeitszeugnisse klingen zunächst oft besser, als sie gemeint sind. Es lohnt sich, auf die Details zu achten.

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Zwei Frauen schauen ernst zusammen auf einen Computerbildschirm. Bild: IMAGO / Shotshop / Gernot Krautberger

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). „Sie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig“ – hinter einer solchen Formulierung vermutet man als Arbeitnehmer erst einmal gar nichts Schlechtes. In der Welt der Arbeitszeugnisse aber entspricht diese Bewertung der Schulnote 3. Da der weitaus größte Teil der Arbeitszeugnisse eine Gesamtnote 1 oder 2 enthält, ist das schon unterdurchschnittlich.

Aber warum sind Arbeitszeugnisse immer so positiv formuliert, obwohl eigentlich etwas ganz anderes gemeint ist? Nadine Absenger leitet den Bereich Recht und Rechtspolitik bei der Gewerkschaft Verdi und sagt: „Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur vollständig, wahrheitsgemäß, in sich widerspruchsfrei und verständlich geschrieben sein, sondern auch wohlwollend.“ Das haben Gesetzgeber und Gerichte so festgelegt.

„Natürlich ergibt sich da ein Spannungsfeld zwischen der Wahrheit, dem Wohlwollen und der Vollständigkeit – nicht alle Mitarbeiter können immer Bestleistungen erbringen“, fügt Absenger hinzu. Daher hat sich eine Art eigene Sprache etabliert, die für Laien zunächst schwer verständlich ist.

Es kommt auf die Details an

Scheinbar kleine Varianzen in der Formulierung können einen großen Bewertungsunterschied ausmachen. So entspricht zum Beispiel die Formulierung „arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollsten Zufriedenheit“ einer 1, „arbeitete stets/durchgehend/immer zu unserer vollen Zufriedenheit“ dagegen einer 2 und „zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit“ der Schulnote 3.

Bei schlechter Mitarbeit können Arbeitgeber auch „zu unserer Zufriedenheit“ (Schulnote 4) schreiben, „im Großen und Ganzen (insgesamt) zu unserer Zufriedenheit“ (Schulnote 5). Ein „hat sich bemüht“ wäre dann schon Schulnote 6 – also „ungenügend“.

Selbst Laien können ein gutes Arbeitszeugnis also daran erkennen, dass vor jeder Beurteilung ein „immer“, „jederzeit“ oder „stets“ steht. Fachliteratur oder eine kurze Recherche im Internet können dabei helfen, die Formulierungen richtig zu übersetzen. „Wenn man sich als Mitarbeiter unsicher ist, kann man das Arbeitszeugnis auch prüfen lassen“, empfiehlt Absenger.

Was ein vollständiges Zeugnis braucht

Neben der Sprache ist auch die Vollständigkeit ein Faktor, den Arbeitnehmer sich ansehen sollten. Laut Absenger gehört in ein gutes Arbeitszeugnis zuallererst der offizielle Firmenkopf, eine kurze Vorstellung des Mitarbeiters und der Firma selbst: „Zukünftige Arbeitgeber kennen ja oft nicht unbedingt das Unternehmen, aus dem ein Bewerber ausgeschieden ist.“

Dann sollte das Arbeitszeugnis die wesentlichen Tätigkeitsfelder des Mitarbeiters aufzählen und schließlich auch die Leistung und das Verhalten bewerten. Abschließend fügen viele Unternehmen noch eine Schlussformel ein, in der dem Mitarbeiter gedankt wird und ihm Wünsche für die Zukunft mit auf dem Weg gegeben werden.

Problematische Schlussformel

„Dieser letzte Teil kann in manchen Fällen ebenfalls problematisch werden“, sagt Absenger. Rechtlich gebe es zwar keinen Anspruch auf diese Schlussformel. Falls sie aber in einem Arbeitszeugnis fehlt, wird dies von Personalern häufig als schlechtes Zeichen gedeutet.

„In der Endformal steht auch oft, dass der Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hat. Fehlt ein solcher Satz, liegt der Schluss nahe, dass jemandem gekündigt wurde“, so Absenger. Auch wenn dem Mitarbeiter innerhalb der Endformal nicht „weiterhin viel Erfolg“, sondern nur „viel Erfolg“ gewünscht wird, kann vermutet werden, dass er im Unternehmen nicht wirklich erfolgreich war.

Banale Gründe für schlechte Bewertungen

Vielfach hat ein schlechtes Arbeitszeugnis ganz banale Gründe. „Insbesondere bei kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung kann es vorkommen, dass das Arbeitszeugnis eigentlich gut gemeint ist, aber niemand die speziellen Formulierungen kennt“, sagt Absenger. Oft könne ein klärendes Gespräch dann schon helfen. Im Ernstfall können Betroffene auch vor Gericht ziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber sich weigert, ein Arbeitszeugnis auszustellen.

„Zu beachten ist hier, dass Arbeitnehmer zwar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, aber nur, wenn sie es innerhalb der festgelegten Frist explizit anfordern“, unterstreicht Absenger. Normalerweise beträgt diese Frist drei Jahre, in manchen Arbeits- oder Tarifverträgen werde aber festgehalten, dass Arbeitnehmer teilweise nur drei Monate nach dem Ausscheiden noch Rechtsansprüche haben. „Deshalb würde ich jedem dringend empfehlen, zeitnah zu prüfen, ob ein zufriedenstellendes Arbeitszeugnis ausgestellt wurde.“

Bei der Bewerbung zählt nicht nur das Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine befriedigende Bewertung im Arbeitszeugnis, also auf die Note 3. Will der Arbeitnehmer eine bessere Note, steht er in der Pflicht zu beweisen, dass er ein besseres Zeugnis verdient hat. Umgekehrt steht der Arbeitgeber bei einer schlechteren Note in der Pflicht zu beweisen, warum der Mitarbeiter kein besseres Zeugnis bekommen soll.

In der Regel ist es die Aufgabe der zuständigen Führungskraft zu beurteilen, welche Note ein Mitarbeiter im Arbeitszeugnis bekommt, sagt Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. „Die Endnote kommt dann aufgrund der eigenen Leistung, aber auch im Vergleich mit den Kollegen zustande.“

„Natürlich ist das Arbeitszeugnis ein wichtiger Faktor, vor allem bei der Vorauswahl der Bewerber. Viel wichtiger ist aber im Endeffekt der Eindruck, den jemand beim Bewerbungsgespräch hinterlässt“, sagt Stumpp. Zudem sei den Personalern bewusst, dass dieselbe Person in verschiedenen Teams unterschiedlich gut die eigene Leistungsfähigkeit abrufen kann.

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