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ABC-Schützen sind unfallversichert

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht vom Kindergarten über die allgemeinbildende Schule bis zur Hochschule.

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Schüler in der Grundschule. Bild: IMAGO / Westend61

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Was tun, wenn ein Unfall in der Schule passiert?

Wenn der Unfall in der Schule passiert, informiert in der Regel das Schulbüro den zuständigen Unfallversicherungsträger. Meistens ist das die Landesunfallkasse. Passiert der Unfall auf dem Schulweg, müssen die Eltern die Schule informieren, damit das Schulbüro alles weitere in die Wege leiten kann.

Außerdem wichtig: Kinder und Eltern müssen dem Arzt nicht die Versichertenkarte der Krankenkasse vorlegen, wenn die Unfallversicherung für den Unfall haftet. Ärzte rechnen mit der Unfallversicherung direkt ab.

Wenn in der Schule oder auf dem Schulweg ein Unfall passiert

Bad Homburg (kma/wb). In vielen Bundesländern sind die Sommerferien vorbei und die Schule beginnt. Aber was passiert, wenn sich Kinder in der Schule oder im Kindergarten verletzen? Ob Klara beim Sportunterricht mit einer Mitschülerin zusammenstößt, Serkan auf dem Weg zur Schule aus dem Bus stolpert oder Moritz auf dem Heimweg mit dem Fahrrad stürzt – in jedem Fall stellen sich Eltern die Frage: Wer kommt für die Kosten auf, die durch den Unfall entstanden sind?

Versicherungsrechtlich geschützt sind solche Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und schützt sämtliche Kinder und Jugendlichen in Kindergärten, allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen.

Auch Eltern auf Schulwegen unfallversichert

Auch Eltern können auf den Schulwegen ihrer Kinder gesetzlich unfallversichert sein. Nehmen sie ihren Nachwuchs zum Beispiel morgens auf ihrem Weg zur Arbeit mit, um ihn an der Schule abzusetzen, so wirkt der Versicherungsschutz auch dann, wenn sie dafür einen Umweg machen. Entsprechendes gilt jedoch nicht, wenn Mama oder Papa ihr Kind zur Schule bringen oder von dort abholen, ohne selbst auf einem „versicherten Weg“ zu sein.

Für welche Zeit gilt der Unfallversicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz umfasst die Teilnahme am Unterricht einschließlich der Pausen – ebenso wie Veranstaltungen der Schule, also Ausflüge und Besichtigungen, Kino- und Theaterbesuche, wenn sie unter Aufsicht der Erzieher durchgeführt werden. Alle damit zusammenhängenden Wege (ausgenommen längere „Umwege“, etwa um Freunde zu besuchen) sind ebenfalls in den Versicherungsschutz einbezogen. Das gilt in bestimmten Fällen sogar für den Kauf von Schulheften oder anderer Lernmittel. Die Erledigung von Hausaufgaben ist allerdings normalerweise Privatsache der Schüler. Organisiert jedoch die Schule eine „Hausaufgabenhilfe“, so besteht auch in dieser Zeit (natürlich auch auf den damit zusammenhängenden Wegen) der gesetzliche Unfallversicherungsschutz.

Weitere Informationen

  • www.dguv.de
    Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

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