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Krankenversicherungsbeiträge von ALG-II-Beziehern: Ist die Finanzierung gerecht?

Die Überweisungen, die der Staat für Hartz-IV-Beziehende an die gesetzlichen Krankenkassen vornimmt, decken nur einen Bruchteil der Kosten. Das ergab ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums. Wie sieht die Regelung bei gesetzlich und privat Versicherten genau aus?

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Eine Gesundheitskarte mit Bild steckt in einer Computertastatur. photothek © Ute Grabowsky

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Wie sieht der Basistarif in der privaten Krankenversicherung aus?

Die Private Krankenversicherung bietet einen Tarif mit ähnlichen Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung. Allzu billig ist dieser Tarif jedoch nicht. Die Rechenanweisung dafür findet sich in Paragraf 152 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Höhe der Prämie hängt von der „jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze“ für die Krankenversicherung ab.

Für Versicherte, die ALG II erhalten, ist die halbe Beitragsbemessungsgrenze maßgebend. 2018 sind dies 2.212,50 Euro. Auf dieser Grundlage berechnet sich im Regelfall der Beitrag, den der Staat als Krankenversicherungskosten für die Betroffenen übernimmt. Dies sind derzeit immerhin (2.212,50 x 15,6 % =) 345,15 Euro im Monat.

Müssen privat versicherte ALG-II-Bezieher in diesen Tarif wechseln?

Nicht unbedingt. Wer derzeit schon günstiger versichert ist, kann weiterhin in seinem bisherigen Tarif bleiben. Die Jobcenter übernehmen auch dann die vollen Krankenversicherungskosten. Sie übernehmen aber nicht mehr als den halben Satz des Basistarifs. Im Prinzip sind die Betroffenen in der Regel deshalb gezwungen, in den Basistarif zu wechseln.

Und wie sind die Regelungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Regelung hierzu findet sich in Paragraf 232a des Sozialgesetzbuchs (SGB) V. Als beitragspflichtige Einnahme von ALG-II-Beziehenden gelten danach 21,55 Prozent der Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten im vorvergangenen Kalenderjahr. Die für 2018 geltende Bezugsgröße beträgt 3.045 Euro. 21,55 Prozent davon sind 656,20 Euro.

Auf dieser Grundlage berechnen sich die Zuschüsse, die der Finanzminister für Hartz-IV-Beziehenden an die jeweilige Krankenkasse zahlt. Dabei wird der für Versicherte ohne Krankengeldanspruch geltende ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent sowie der durchschnittliche Zusatzbeitrag von derzeit ein Prozent berücksichtigt.

Damit zahlt der Bund pro gesetzlich versichertem ALG-II-Leistungsbeziehenden 2018 monatlich (15 % von 656,20 =) 98,43 Euro – für PKV-Versicherte sind es etwa dreieinhalb Mal so viel.

Merken ALG-II-Bezieher etwas davon?

Nein. Die 98,43 Euro sind eine Pauschale, die die Krankenkasse erhält. ALG-II-Bezieher zahlen selbst keinen Beitrag an ihre Krankenkasse. Das Ganze spielt sich also direkt zwischen dem Bund und den Krankenkassen ab.

GKV und PKV werden damit ziemlich ungleich behandelt …

In der Tat. Das sorgt nicht nur bei der GKV für großen Unmut. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte dazu, sie hoffe, dass die kommende Regierung das Problem der unzureichenden Beiträge des Bundes für ALG-II-Bezieher angehen werde.

Wird die Krankenversicherung für ALG-II-Bezieher Thema für die kommende Regierung sein?

Im Ergebnispapier der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD findet sich dazu immerhin eine vage Absichtserklärung: „Wir wollen die schrittweise Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln für die Bezieher von ALG II.“

Weitere Informationen

www.bundesgesundheitsministerium.de
Gutachten des IGES: "GKV-Beiträge der Bezieher von ALG II" (PDF-Download)

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