Ihre-Vorsorge Logo

Wiedereingliederung – Stufe für Stufe

Nicht immer ist klar, ob Menschen nach einer Krankheit oder Reha wieder voll belastbar sind oder die Klinik hält es für sinnvoll, wenn der Wiedereinstieg in die Arbeit stufenweise erfolgt. In diesen Fällen wird eine Wiedereingliederung empfohlen. Sandra Skrzypale von der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern kennt alle Schritte, die Betroffene dann gehen.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

5 Minuten

Veröffentlicht

Eine Frau arbeitet in einem Warenlager. Bild: IMAGO / MASKOT

© Nicht definiert

Wiedereingliederung – Stufe für Stufe

Gibt es dazu einen gesetzlichen Anspruch?
Interviewer
Ja, jeder Arbeitgeber ist nach Paragraf 167 II SGB IX dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Er muss kranken Mitarbeitern ein Gesprächsangebot und Lösungen unterbreiten. Ein Teil des BEM kann zum Beispiel ein stufenweiser Wiedereingliederungsplan sein.
Sandra Skrzypale
Ab welcher Krankheitsdauer ist das verpflichtend?
Interviewer
Ein Eingliederungsmanagement ist dann verpflichtend, wenn der Betroffene mehr als 42 Fehlzeittage pro Jahr aufweist. Dabei ist es unerheblich, ob diese am Stück oder in Form häufiger Kurzerkrankungen anfielen.
Sandra Skrzypale
Ist es auch egal, wie es zu den Krankheitstagen kam?
Interviewer
Ja. Auslöser kann eine Krankheit, ein privater Unfall, ein Arbeitsunfall oder eine Reha sein. Oft geht es im ersten Gespräch dem Arbeitgeber darum, die Ursachen der Erkrankung zu erfahren und ob es Zusammenhänge mit der betrieblichen Tätigkeit gibt. Er kann dann abschätzen, ob sein Mitarbeiter überhaupt noch seine bisherige Tätigkeit ausüben kann oder wie der Arbeitsplatz eventuell umgestaltet werden müsste.
Sandra Skrzypale
Was bedeutet Wiedereingliederung konkret?
Interviewer
Wiedereingliederung bedeutet, dass der Arbeitgeber zusammen mit dem Mitarbeiter versucht Lösungen zu finden, um ihm die Rückkehr in seinen Beruf zu ermöglichen und bei Bedarf einen leidensgerechte Arbeitsplatz zu schaffen.
Sandra Skrzypale
Auch in einer Reha wird mit Patienten über Wiedereingliederungsmaßnahmen gesprochen.
Interviewer
Das stimmt. Weil eine Reha immer mehrere Wochen dauert und weil Betroffene immer auch von mehreren Experten begutachtet und therapiert werden, ergibt sich ein gutes Bild vom Leistungsvermögen.

In der letzten Woche des Reha-Aufenthaltes wird dann bei Bedarf das Thema Wiedereingliederung angesprochen und eventuell schon ein Vorschlag für einen Stufenplan entwickelt. Der geht dann mit dem Entlassungsbericht an den behandelnden Arzt.

In der Regel sind es aber die Hausärzte, die einen Wiedereingliederungsplan entwickeln. Das macht Sinn, weil die Patienten ja bei der Wiedereingliederung wieder zuhause sind.
Sandra Skrzypale
Wie sieht das konkret aus?
Interviewer
Jeder Arzt hat eine Vorlage für einen Wiedereingliederungsplan. Das Formular wird dann mit dem Patienten besprochen – etwa über welchen Zeitraum sich die Wiedereingliederung erstrecken soll und wie die Arbeitsstunden wöchentlich gesteigert werden.
Sandra Skrzypale
Während der Wiedereingliederung ist ein Arbeitnehmer ja noch krankgeschrieben. Wie ist er finanziell abgesichert?
Interviewer
War der Mitarbeiter zuvor in Reha, und tritt er seine Wiedereingliederung binnen vier Wochen nach der Reha an, erhält er das zuvor in der Reha gezahlte Übergangsgeld einfach weiter. War der Betroffene nicht in einer Reha, ist in der Regel die gesetzliche Krankenkasse am Ende der Lohnfortzahlung nach sechs Wochen Krankheit mit dem Krankengeld eingesprungen. Dieses zahlt sie auch in der Wiedereingliederung weiter. Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld beträgt eineinhalb Jahre.
Sandra Skrzypale

Krankengeld

  • Voraussetzungen: länger als 6 Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Antrag bei: gesetzliche Krankenkasse
  • Bezugsdauer: maximal 78 Wochen (1 ½ Jahre) innerhalb von drei Jahren – gerechnet ab erstem Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Höhe: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto (Einmalzahlungen werden berücksichtigt) oder maximal 103,25 Euro pro Tag (Wert 2018).
  • Beratung: Krankenkassen
Wie hoch sind diese Lohnersatzleistungen?
Interviewer
Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Wenn ein Kind vorhanden ist, für das der Betroffene Kindergeld bekommt, sind es 75 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts.

Für Selbstständige, die in der Rentenversicherung versichert sind, und Arbeitslose gelten Sonderregeln. Sie können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Sandra Skrzypale
Könnte der Arbeitgeber das Kranken- oder Übergangsgeld aufstocken oder das alte Gehalt zahlen – etwa um den Reiz zur Wiedereingliederung zu verstärken?
Interviewer
Theoretisch gibt es die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt auf freiwilliger Basis zahlt. Aber das wird gegebenfalls auf das Krankengeld oder das Übergangsgeld angerechnet. In der Praxis kommt das kaum vor.
Sandra Skrzypale
Was macht der Betroffene, wenn der Arbeitgeber dem Vorschlag zur Wiedereingliederung des Hausarztes nicht zustimmt?
Interviewer
Er ist verpflichtet, ein Gesprächsangebot zu machen, nicht aber dem Wiedereingliederungsplan zuzustimmen. Ein Grund kann sein, dass der Plan nicht in den betrieblichen Ablauf passt. Dann empfiehlt es sich, nach internen Lösungen zu suchen, etwa einem innerbetrieblichen Wechsel. Betroffene können auch den Betriebsarzt, Betriebsrat oder die Personalvertretung einschalten, um eine Lösung zu finden.
Sandra Skrzypale
Manche Wiedereingliederungen laufen besser oder schlechter als gedacht. Wie flexibel sind Wiedereingliederungspläne?
Interviewer
Sehr. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und dem Arbeitgeber können die Pläne angepasst werden. Wer sich fit fühlt, kann die Wiedereingliederung früher beenden. Auch ein Abbruch ist möglich. Dann gilt die Wiedereingliederung als gescheitert. Man ist dann weiter krankgeschrieben. Später kann wieder ein Versuch gestartet werden.
Sandra Skrzypale
Startet im Fall eines Scheiterns die Frist für die maximale Bezugsdauer des Krankengelds wieder neu?
Interviewer
Nein, weil die gleiche Grunderkrankung vorliegt.
Sandra Skrzypale
Sind Überstunden, Nacht- und Wochenenddienste während der Wiedereingliederung erlaubt?
Interviewer
Überstunden nicht. Nacht- und Wochenenddienste grundsätzlich schon, weil man ja das ursprüngliche Arbeitsverhältnis widerspiegeln will. Als Betroffener und Arbeitgeber sollte man aber mit diesen Diensten sensibel umgehen und sie mit dem behandelnden Arzt absprechen.
Sandra Skrzypale
Sie haben ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern eingeführt. Wie nehmen denn die Betroffenen diese Angebote wahr und an?
Interviewer
Sehr gut. Am Anfang hatten wir die Sorge, dass sich kranke Mitarbeiter kontrolliert fühlen, wenn wir ihnen ein Gespräch anbieten. Das Gegenteil ist der Fall: Die Mitarbeiter sind froh, wenn man sie in der schweren Erkrankung kontaktiert, sie einlädt und vermittelt, dass man gemeinsam eine Lösung für den weiteren dienstlichen Einsatz sucht. Kranke Mitarbeiter freuen sich, einen zentralen Ansprechpartner vor Ort zu haben, der alles Dienstliche in der Wiedereingliederung regelt. Dazu gehört zum Beispiel die Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Beschaffung ergonomischer Hilfsmittel.
Sandra Skrzypale
Ihr Haus ist groß. Kleinere Unternehmen und Mittelständler haben vielleicht weniger Erfahrung und Ressourcen für ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Hilft da die Deutsche Rentenversicherung über den Firmenservice?
Interviewer
Ja und das gerne. Wir wollen ja, dass Menschen wieder arbeiten können. Entweder berät der Firmenservice den Betriebsinhaber oder den Betroffenen selber. Wir helfen Betrieben auch dabei, ein betriebliches Eingliederungsmanagement zu implementieren. Einfach beim Firmenservice anrufen.
Sandra Skrzypale

Mehr Informationen


Weitere Artikel

Time
10 Minuten

Etwas mehr Netto vom Brutto – das bringt der Jahreswechsel für die meisten Arbeitnehmer. Im Laufe des kommenden Jahres drohen aber vielfach höhere Krankenversicherungsbeiträge – und damit etwas weniger „Netto“.

Time
8 Minuten

Zum Jahreswechsel steigt der gesetzliche Mindestlohn pro Arbeitsstunde um 1,08 Euro, im Minijob sind 603 Euro im Monat erlaubt und wer knapp mehr verdient, ist voll sozialversichert – im Extremfall sogar zum Nulltarif.

Time
9 Minuten

Pflegende Angehörige brauchen oft dringend Entlastung. Dafür ist die so genannte „Verhinderungspflege“ vorgesehen. Seit Juli dieses Jahres gelten dafür großzügigere Regelungen.

Time
5 Minuten

Mehr als 190.000 Menschen in Deutschland, deren Einkommen hauptsächlich aus einem kreativen Beruf stammt, sind über die Künstlerkasse sozialversichert. Das ist für die Betroffenen eine große Hilfe - und bares Geld wert.

Time
6 Minuten

Wer zu spät von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, ist im Alter freiwillig krankenversichert und muss oft mehr zahlen. Worauf Wechselwillige achten müssen.

Time
13 Minuten

Die Mieten steigen weiter. Doch wann und in welchem Umfang sind Mieterhöhungen überhaupt erlaubt? Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können – ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026