Wiedereingliederung – Stufe für Stufe
In der letzten Woche des Reha-Aufenthaltes wird dann bei Bedarf das Thema Wiedereingliederung angesprochen und eventuell schon ein Vorschlag für einen Stufenplan entwickelt. Der geht dann mit dem Entlassungsbericht an den behandelnden Arzt.
In der Regel sind es aber die Hausärzte, die einen Wiedereingliederungsplan entwickeln. Das macht Sinn, weil die Patienten ja bei der Wiedereingliederung wieder zuhause sind.
Krankengeld
- Voraussetzungen: länger als 6 Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig, keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Antrag bei: gesetzliche Krankenkasse
- Bezugsdauer: maximal 78 Wochen (1 ½ Jahre) innerhalb von drei Jahren – gerechnet ab erstem Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Höhe: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto (Einmalzahlungen werden berücksichtigt) oder maximal 103,25 Euro pro Tag (Wert 2018).
- Beratung: Krankenkassen
Für Selbstständige, die in der Rentenversicherung versichert sind, und Arbeitslose gelten Sonderregeln. Sie können sich in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
