Was Selbstständige für ihre Rente tun können
Warum die gesetzliche Rentenversicherung eine gute Grundlage für die Altersvorsorge ist
Vielleicht fragen Sie sich das auch: Lohnt es sich für mich überhaupt, als Selbständiger in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) einzuzahlen? Wäre es nicht besser, Geld fürs Alter zurückzulegen oder sich privat abzusichern? Dabei wird vielfach übersehen, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) alles bietet:
Wer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat,
- hat Anspruch auf eine Altersrente, die normalerweise regelmäßig erhöht wird, in den vergangenen Jahren um durchschnittlich knapp zwei Prozent im Jahr. Da sich die Rentenerhöhungen an der Lohnentwicklung orientieren, haben Rentner automatisch zumindest einen gewissen Inflationsschutz.
- erwirbt damit auch eine Rente für die Hinterbliebenen (Witwenrente und Waisenrente)
- bekommt nach Eintritt in die Rente von der Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags in die Krankenkasse bezahlt
- hat einen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen, etwa nach einem schweren Unfall oder einer schweren Krankheit, und auf Erziehungszeiten, während die oder der Versicherte ohne eigene Einzahlungen zusätzliche Anwartschaften auf eine Rentenzahlung erwirbt.
- und erhält auch für den Fall, nicht mehr arbeiten zu können, eine Erwerbsminderungsrente, die sich durch gegebenenfalls durch eine Berufsunfähigkeitsrente ergänzen lässt.
Sich all diese Leistungen über eine private Rentenversicherung zu sichern, ist nicht möglich und wäre vermutlich auch extrem teuer. Die Stiftung Warentest hält deshalb für Selbstständige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als “Basisvorsorge fürs Alter” für sinnvoll.
So zahlen Sie in die gesetzliche Rente ein
Es gibt drei Wege für Selbstständige, in die GRV einzuzahlen:
1 Pflichtversichert qua Gesetz: Ob selbständige Lehrer, Künstler oder Erzieher – manche Berufsgruppen sind in der gRV kraft Gesetzes pflichtversichert. Sie müssen also jeden Monat in die Rentenkasse einzahlen, oft wissen sie das aber nicht. Auch Handwerker wie Friseurinnen oder Bäcker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben und in der Handwerkerrolle eingetragen sind pflichtversichert. Das gilt auch für Selbstständige, die keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend nur für einen Auftraggeber arbeiten.
Wichtig zu wissen: Die Rentenversicherung treibt nicht automatisch bei Ihnen Beiträge ein. Betroffene Selbständige müssen sich um ihre Pflichtversicherung selbst kümmern und die Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit gegenüber ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich anzeigen. Die Stiftung Warentest warnt deshalb: “Findet die Behörde nach Jahren zum Beispiel während der Betriebsprüfung eines Auftraggebers heraus, dass ein Selbstständiger hätte zahlen müssen, kann das teuer werden.” Bis zu vier Jahre rückwirkend könne die Deutsche Rentenversicherung dann Beiträge einfordern – plus Säumniszuschläge. Das kann zu Nachzahlungen von mehreren zehntausend Euro führen.
Für bestimmte Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwältinnen, Architekten und Steuerberaterinnen stellt sich dieses Problem nicht. Sie sind nicht kraft Gesetzes pflichtversichert, sofern sie in ihre eigenen Versorgungswerke einzahlen.
2 Pflichtversichert auf Antrag: Wer sich nicht kraft Gesetzes pflichtversichern muss, kann dies als Selbstständiger aber auf Antrag tun, und zwar in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Damit sichern Sie sich alle oben bereits aufgeführten Vorteile der GRV. In diesem Fall haben Sie allerdings Pflichten wie jeder Angestellte: Solange Sie selbstständig arbeiten, müssen Sie dann auch in die Rentenkasse monatlich und ohne Unterbrechungen einzahlen. Für die Einzahlungen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sie können den sogenannten Regelbeitrag zahlen. Dieser beläuft sich nach Angaben der DRV 2024 auf monatlich 657,51 Euro (West) oder 644,49 Euro (Ost). Existenzgründer dürfen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit auch die Hälfte des Regelbeitrags zahlen.
- Sie können auch anstelle des Regelbeitrags einen Beitrag zahlen, der von Ihrem Einkommen abhängt. Dieses ist per Einkommensteuerbescheid nachzuweisen. Dann beträgt der Beitrag 18,6 Prozent des monatlichen Einkommens. Mindestens sind aber bundesweit 100,07 Euro im Monat, höchstens 1404,30 Euro zu zahlen.
3 Freiwillig versichert. Wer als Selbständiger nicht pflichtversichert ist, hat die Möglichkeit, freiwillig Beiträge in die gRV einzuzahlen. Das bietet sich zum Beispiel gerade dann an, wenn Sie bereits zum Beispiel drei Jahre in der gRV als Angestellter versichert waren, und noch zwei Beitragsjahre brauchen. Denn mit mindestens fünf Beitragsjahren haben Sie Anspruch auf eine Regelaltersrente. Wer solche freiwilligen Beiträge zahlt, ist flexibel. Es sind keine monatlichen Zahlungen notwendig, Höhe und Anzahl der Überweisungen können sich unterscheiden.
Sie können auch bis Ende März des jeweils neuen Jahres für das Vorjahr freiwillige Beiträge nachzahlen. Notwendig ist zunächst nur ein Antrag auf freiwillige Versicherung. Die Höhe der monatlichen Beiträge bestimmen Sie. Die Beiträge können für dieses Jahr zwischen 100,07 Euro und 1.404,30 Euro liegen. “Zu beachten ist jedoch, dass mit freiwilligen Beiträgen der Erwerbsminderungsrentenschutz auf Dauer nicht aufrechterhalten werden kann”, teilt die DRV mit.
Welche Variante für Sie am besten ist, sollten Sie unbedingt vorher mit einer kostenlosen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung klären.
Wann sich der Abschluss einer Rürup-Rente lohnen kann
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, egal ob freiwillig oder pflichtversichert, benötigt eine zusätzliche Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente allein reicht bei den meisten Menschen für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand nicht aus. Auch Selbstständige, die in die Rentenkasse einzahlen, sollten deshalb zusätzlich vorsorgen. Und wenn sie sich gegen die GRV entschieden haben sollten, benötigen sie ohnehin einen anderen Grundbaustein für ihre Altersvorsorge.
Für Selbständige kommt dafür eine Rürup-Rente, bekannt auch als Basisrente, in Frage.
Die Rürup-Rente ist wie die Riester-Rente für Angestellte und Beamte, staatlich gefördert. Der Clou dabei ist die Steuerersparnis mit Hilfe der sogenannten Vorsorgeaufwendungen fürs Alter. In diesem Jahr können Sparerinnen und Sparer dafür Beiträge von bis zu 27.565 Euro in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erkennt davon 2024 nun 100 Prozent an. Auf den steuerlichen Höchstbetrag werden aber auch andere Beiträge, etwa für die gesetzliche Rente oder für ein Versorgungswerk, angerechnet.
Von der Steuerersparnis profitieren vor allem Versicherte mit hohem zu versteuerndem Einkommen und größeren Sparbeiträgen. Beispiel: Wer nach Abzug von Betriebskosten einen Gewinn von 50 .000 Euro erzielt und 9.300 Euro in einen Rürup-Vertrag jährlich einzahlt, spart nach Berechnungen von “Finanztip” 2.810 Euro an Steuern in diesem Jahr.
Die meisten Rürup-Rentenverträge sind klassische Rentenversicherungen. Diese versprechen eine garantierte Rente nach einer vereinbarten Laufzeit, in der monatlich oder jährlich ein bestimmter Beitrag angespart wird. Verkauft werden inzwischen aber vor allem die fondsgebundenen Varianten, bei denen die Beiträge nach Abzug von Kosten ganz oder teilweise in Investmentfonds beziehungsweise börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds) fließen.
Rürup-Verträge haben jedoch einige gravierende Nachteile:
- Die Verträge können Sie nicht vorzeitig kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen oder Beiträge verringern. Ans Geld kommen Sie in der Einzahlungsphase deshalb nicht heran.
- Das eingezahlte Geld lässt sich nicht einfach vererben. Ist kein Hinterbliebenenschutz vereinbart, ist das eingezahlte Geld für den Versicherten und seine Angehörigen verloren, wenn der Einzahler in der Ansparphase stirbt.
- Sie haben anders als bei der Riester-Rente nicht die Möglichkeit, sich im Rentenalter zumindest einen kleineren Teil des angesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Die Rürup-Rente gibt es immer nur als zu versteuernde Monatsrente bis zum Lebensende.
- Die Zinsen für die klassischen Varianten sind niedrig, der Garantiezins auf den Sparanteil des Beitrags beläuft sich 2024 auf gerade einmal 0,25 Prozent.
- Die Abschluss- und Vermittlungskosten können sehr hoch sein. Die Organisation “Finanzwende” hat 111 geförderte Riester- und Rürup-Produkte untersucht. Das Ergebnis: Nur zwei Rürup-Produkte erreichen über die gesamte Vertragszeit eine Rendite von zwei Prozent. Das liegt vor allem daran, dass in der Sparphase hohe Kosten eine bessere Rendite verhindern. Wer mit Rürup-Renten mehr herausbekommen will, als vorher eingezahlt wurde, muss demnach sehr alt werden – den Berechnungen von “Finanzwende” zufolge bei typischen Rürup-Angeboten im Durchschnitt 100 Jahre. Das liegt vor allem an den ungünstigen Annahmen zur Lebenserwartung, die dazu führt, dass bei der Rentenauszahlung für die Versicherten weniger herausspringt.
Die Stiftung Warentest empfiehlt Selbständigen deshalb zu prüfen, ob es für sie nicht besser ist, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Fondsgebundene Rürup-Versicherung als mögliche Alternative
Es gibt die Möglichkeit, bei einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung in kostengünstige ETFs einzuzahlen, die einen bestimmten Börsenindex nachbilden. Wer sich dafür entscheidet, sollte dies bedenken:
- Je höher das Einkommen beziehungsweise der Gewinn und je höher der persönliche Steuersatz, desto größer die Steuerersparnis und desto eher kann sich ein Vertrag lohnen.
- Es sollte sichergestellt sein, dass der Vertrag wirklich über Jahrzehnte hinweg bedient werden kann.
- Die Einzahlungen werden für nichts anderes benötigt, etwa für den Kauf einer Immobilie oder Investitionen in das eigene Geschäft.
- Sie sollten mindestens 15 Jahre Zeit bis zu den geplanten Rentenauszahlungen haben, um Verlustphasen an der Börse gut überbrücken zu können.
- Rürup-ETF-Sparer dürfen nicht vergessen, dass das aufgebaute Vermögen zu einem festgelegten Zeitpunkt in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Sollte es aber wenige Jahre vor diesem Termin zu einem länger anhaltenden Börsencrash kommen, wäre schlimmstenfalls ein beträchtlicher Teil des angesparten Kapitals verloren. Solche Beitragszahler müssen sich deshalb rechtzeitig darum kümmern, dass vor dem Renteneintritt Aktien-ETFs in sicherere Anleihen-ETFs und Geldmarktfonds umgeschichtet werden. Ansonsten müssten sie versuchen, im Falle eines Kursabsturzes den Rentenbeginn zu verschieben.
- Sie sollten auf keinen Fall einen Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, auch wenn Sie ein Vertreter womöglich dazu drängt. Es ist immer besser, solche Verträge getrennt voneinander abzuschließen, um flexibler zu bleiben und jeweils die passenden Anbieter zu finden.
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Wie Selbstständige mit Fondssparplänen ihre Altersvorsorge ergänzen können
Angenommen, Sie haben sich für einen Grundbaustein bei Ihrer Altersvorsorge entschieden, haben aber das ungute Gefühl, Sie müssten noch etwas für die Altersvorsorge zusätzlich tun. Dann kommen auch für Selbstständige Fondssparpläne in Frage. Dafür bieten sich vor allem ETFs an, die die Kursentwicklung von bestimmten Aktienindizes nachbilden, zum Beispiel den Weltindex MSCI World. Dieser enthält einen Korb von gut 1.500 Aktien aus 23 Industrieländern. Wer über ein ETF 100 Euro in diesen Index investiert, wäre zum Beispiel mit ein paar Euro an Apple und mit ein paar Cent an SAP beteiligt. Die Idee dahinter: Wer sein Geld über Hunderte unterschiedliche Firmen streut, senkt sein Risiko. Denn während manche Firmen eine Krise durchmachen, feiern andere Erfolge.
Welche Beträge Sie in einen oder mehrere ETF-Sparpläne stecken, ob zum Beispiel 50 Euro im Monat oder etwa 500 Euro, hängt davon ab, wie viel Geld Sie zum regelmäßigen Sparen zurücklegen können und wie hoch Ihre Vorsorgelücke ist. Das ist die Differenz zwischen möglichem Alterseinkommen und voraussichtlichen Ausgaben. Diese Lücke seriös auszurechnen, ist allerdings ohne Rechenprogramme praktisch unmöglich. Die Stiftung Warentest stellt deshalb unter www.test.de/finanzbedarf verschiedene Rechner kostenlos zur Verfügung. Hier kann jeder und jede ermitteln, wie groß die eigene Vorsorgelücke ausfallen könnte, wie sich die Inflation auf die Kaufkraft im Ruhestand auswirkt und wie viel man sparen muss, um die Lücke zu schließen. Wem das alles zu kompliziert ist, kann sich an eine Faustregel halten: Wer als junger Mensch 10 bis 15 Prozent des Nettoeinkommens spart, bewegt sich einigermaßen auf der sicheren Seite. Verändern sich die Lebensumstände, kann man dies ja wieder ändern.
Ist dies geklärt, sind ein paar Grundregeln zu beachten:
- Sie sollten in die kostengünstigen Aktien-ETFs nur investieren, wenn sie bis zum Ruhestand mindestens zehn bis 15 Jahre Zeit fürs regelmäßige Anlegen haben.
- Sie brauchen das Geld nicht zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt, sondern sind so flexibel, dass Sie bei Renteneintritt auch zwei, drei Jahre warten können, falls zum ursprünglich gewünschten Auszahltermin gerade die Aktienkurse stark gefallen sind.
- Sie dürfen sich nicht von zwischenzeitlichen Verlusten beirren lassen. „Wenn Ihre Anlagen breit gestreut sind, können Sie in Ruhe auf bessere Zeiten warten“, empfiehlt die Stiftung Warentest.
- Die Stiftung empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern den Aufbau eines Pantoffel-Portfolios. Es besteht aus zwei Bausteinen: renditestarken ETFs, die einen breit angelegten Börsenindex wie den MSCI World abbilden, und sicherem Tages- und Festgeld. Je nach Risikotyp und der zur Verfügung stehenden Zeit zum Sparen kann man sich für verschiedene Varianten entscheiden. Beispiel: Wer je 50 Prozent in Aktien-ETFs und 50 Prozent in Zinsanlagen investiert, hat eine ausgewogene Variante gewählt. Ein weiterer Vorteil: Im Rentenalter, wenn aus dem angesparten Guthaben, jeden Monat oder jedes Vierteljahr ein bestimmter Betrag als Zusatzeinkommen entnommen werden soll, können Sie in schlechten Börsenzeiten von Ihren Sicherheitsbausteinen Geld entnehmen, in guten Börsenzeiten verkaufen Sie ETF-Anteile.
- Bei der Auswahl der ETFs hilft zum Beispiel der Produktfinder der Stiftung Warentest
Gut gerade für Selbstständige: Wenn die Geschäfte mal für ein paar Monate nicht so gut laufen, können Sie Ihren Sparplan einfach vorübergehend stilllegen und dann wieder einzahlen, wenn es wieder besser läuft. So bleiben Sie immer flexibel.
