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Arbeitslosigkeit

Das Leben ist nur begrenzt planbar. Diese Erfahrung machen viele Arbeitnehmer, denen Arbeitslosigkeit droht oder die bereits ihren Job verloren haben. Was sollten sie bei ihrer Altersvorsorge beachten?

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Mann im Büro mit Taschenrechner, Kugelschreiber und Block. Bild: IMAGO / INSADCO / imago stock&people

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Gesetzliche Rente

Wer arbeitslos wird, verliert seine bisherigen gesetzlichen Rentenansprüche selbstverständlich nicht. Im Gegenteil: Arbeitslose erwerben auch neue Rentenansprüche – wenn auch auf niedrigerem Niveau. Für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld überweist die Arbeitsagentur an die Rentenkasse Beiträge auf Basis von 80 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens vor der Arbeitslosigkeit.

Schlecht sieht es dagegen für Bürgergeld-Empfänger und für Arbeitslose ohne Leistungsbezug aus. Rentenbeiträge führen die Bürgergeld-Träger für sie nämlich nicht ab. Die Zeit des Bürgeld- beziehungsweise Arbeitslosengeld-II-Bezugs gilt als „Anrechnungszeit ohne Bewertung“. Klar ist damit: Diese Zeit zählt später nicht, wenn es um die Höhe ihrer Rente geht. Die Anrechnungszeiten zählen aber, wenn Betroffene vorzeitig in Rente gehen möchten oder erwerbsunfähig werden. Deshalb sollten sich Arbeitslose auch auf jeden Fall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, selbst wenn sie keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Wer mit 63 oder 64 seine Arbeit verliert und arbeitsfähig ist, hat genau wie ein jüngerer Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es lohnt sich, diesen Anspruch zu nutzen – und erst danach (so spät wie möglich) in Rente zu gehen.

So geht es:

Riester-Rente

Der Jobverlust – und damit der Verlust von Rentenansprüchen – ist ein weiterer wichtiger Grund, um zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen. Und auch Arbeitslose sind Riester-berechtigt. Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, kann staatliche Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge kassieren.

Die Riester-Zulagen gibt es aber nur dann in voller Höhe, wenn man jährlich bestimmte Mindestbeträge einzahlt. Das sind vier Prozent des Bruttoeinkommens vom Vorjahr, aber mindestens 60 Euro. Wer weniger anspart, bekommt auch geringere Zulagen.

Für etliche Bezieher von Bürgergeld lohnt sich das „Riestern“ besonders. Indirekt übernimmt der Staat nämlich häufig für sie den Eigenbeitrag zum Riester-Vertrag. Und noch ein Pluspunkt: Angespartes gefördertes Riester-Vermögen ist pfändungs- und Bürgergeld-sicher. Wer seinen Riester-Vertrag aber kündigt, muss Steuern und staatliche Förderung zurückzahlen. Zudem gilt der ausgezahlte Betrag voll als anrechenbares Einkommen (bei Zufluss während des Bürgergeld-Bezugs) und steht damit gegebenenfalls einem Anspruch auf Bürgergeld entgegen.

Alternative: Wer die jährlichen Beiträge nicht mehr aufbringen kann, kann den Vertrag beitragsfrei stellen.

So geht es:

  • Prüfen, ob ein Anrecht auf staatliche Förderung besteht.
  • Das richtige Riester-Produkt auswählen.
  • Bei Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest Angebote einholen oder Tests lesen.
  • Vor Abschluss Einzahlhöhe und staatliche Förderung berechnen.
  • Zulagenantrag ausfüllen.

Betriebliche Altersvorsorge

Wer über den Betrieb fürs Alter vorsorgt, muss sich über das angesparte Geld keine Sorgen machen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind: Per Gesetz ist geregelt, dass Arbeitnehmern die Versorgungszusagen ihres (Ex-)Arbeitgebers auch dann erhalten bleiben, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Anspruch „unverfallbar“ geworden ist. Ob das so ist, hängt insbesondere vom Alter der Betroffenen und der bisherigen Laufzeit ihrer Betriebsrente ab. Wichtig ist aber zunächst, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Betriebsrente finanziert.

Die Art der betrieblichen Altersvorsorge kann direkten Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes haben: Wer über eine Bruttoentgeltumwandlung vorsorgt, zahlt die Beiträge aus dem Bruttogehalt. Dadurch wird das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto reduziert und die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung fallen geringer aus. Entsprechend geringer fallen später die gesetzliche Rente, mögliches Krankengeld und eben auch das Arbeitslosengeld aus.  

Bei Bezug von Bürgergeld zählt die betriebliche Altersvorsorge nicht als anrechenbares Vermögen – sie muss also nicht angetastet werden.  

So geht’s:

  • Ein Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale kann helfen zu klären, ob es sinnvoll ist, einen bestehenden Vertrag privat fortzuführen.
  • Mehr Informationen über diese und weitere Freibeträge unter www.arbeitsagentur.de.

Sonstige private Altersvorsorge

Wer über eine Kapitallebensversicherung fürs Alter vorsorgt, sollte diesen Vertrag trotz Arbeitslosigkeit nicht gleich kündigen. Denn Kündigung bedeutet meist auch Verlust. Wer die laufenden Versicherungsprämien nicht zahlen kann, sollte sofort mit seiner Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen treffen, die ihn finanziell entlasten.

Bei nur relativ geringen Geldproblemen kann es schon ausreichen, die Dynamik (jährliche Erhöhung der Beiträge) einzufrieren. Möglich ist auch die Stundung der Versicherungsbeiträge oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und damit der Beiträge. Aber Achtung: Geregelt sollte auch werden, dass man die monatlichen Zahlungen wieder aufstocken kann, sobald es finanziell besser läuft.

So geht‘s

  • Wenn möglich anbieterneutral beraten lassen (zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale).
  • Bei Versicherungen ein Beratungsprotokoll führen.
  • Genaue schriftliche Informationen fordern.

Altersvorsorge und Bürgergeld

Rücklagen fürs Alter müssen in der Regel nicht aufgebraucht werden, wenn ein Sparer Bürgergeld bezieht. Für solches Vermögen hat der Gesetzgeber Schutzbestimmungen geschaffen. Niemand muss seine Kapitallebensversicherung kündigen, um daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.


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