Berlin (sth). Die AfD-Fraktion im Bundestag dringt darauf, die betriebliche Altersvorsorge um die Möglichkeit des direkten ETF- und Fondssparen zu erweitern. In einem Antrag fordern die Abgeordneten um die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der „einen eigenständigen Durchführungsweg ,Depotmodell' mit reiner Beitragszusage im Betriebsrentengesetz schafft, der unabhängig von Tarifverträgen allen Beschäftigten offensteht“.
Der geforderte Gesetzentwurf soll nach dem Willen der AfD-Parlamentarier unter anderem die Anlage in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) sowie in andere UCITS-regulierte Fonds „einschließlich aktiv gemanagter Aktien-, Renten- und Mischfonds“ vorsehen und gesetzliche Kosten- und Transparenzvorgaben etablieren. Zudem solle die bisherige Begrenzung der Sozialabgabenfreiheit von Sparbeträgen bei vier Prozent der Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze auf künftig acht Prozent angehoben werden, heißt es in dem Antrag.
Entlastung der Arbeitgeber
Ziel ihres Vorstoßes ist es den AfD-Angaben zufolge, dass Arbeitgeber künftig bei einer Beitragszahlung zugunsten ihrer Beschäftigten von weiteren Haftungsrisiken befreit werden („pay and forget"). Mit der sogenannten reinen Beitragszusage - die bereits seit 2018 auch als Sozialpartnermodell bekannt ist - würden “insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet und die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gefördert”, begründet die AfD ihre Forderung. Viele Unternehmen sähen neben den Kosten gerade in der hohen Komplexität, der Tarifbindung und den Haftungsrisiken die Hauptgründe dafür, ihren Mitarbeitenden keine Betriebsrente anzubieten.
“Das Kapitalmarktrisiko liegt beim Arbeitnehmer, der im Gegenzug von höheren Renditechancen profitieren kann”, heißt es in dem Antrag der AfD-Fraktion. Zudem beziehe sich die Arbeitgeberzusage in dem von ihr vorgeschlagenen Depotmodell “ausschließlich auf die Beitragsleistung für die Altersversorgung”. Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen seien in das geforderte Modell nicht eingeschlossen, schreiben die Parlamentarier. Letztere könnten aber “außerhalb des Modells abgesichert werden”.
