Berlin (hib/sth). Am morgigen Donnerstag ab voraussichtlich etwa 12:20 Uhr berät der Bundestag erstmals über die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus und vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten sowie zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Im Anschluss an die für eine Stunde angesetzte Aussprache sollen beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden, wobei die Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales liegt.
Mit ihrem ersten Gesetzesprojekt will die Bundesregierung das derzeitige Rentenniveau von 48 Prozent bis zur Jahresmitte 2032 stabil halten. Außerdem soll die sogenannte Mütterrente - die für den Rentenanspruch bedeutsame Erziehungszeit vor 1992 geborener Kinder - um ein weiteres halbes Jahr auf drei Jahre ausgeweitet werden. Damit sollen die Mütter älterer Kinder mit den Müttern ab 1992 geborener Kinder für den Rentenanspruch gleichgestellt werden.
Verlängerung der „Haltelinie“ bis 2031
Der Gesetzentwurf sieht vor, die seit 2019 geltende und ursprünglich bis zu diesem Jahr befristete “Haltelinie” für das Rentenniveau um weitere sechs Jahre zu verlängern. Das bedeutet, dass eine Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus für die Rentenversicherung ergebenden Mehrkosten sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um negative Auswirkungen auf den Rentenbeitragssatz zu vermeiden. Auch die Mehrkosten aus der geplanten Verlängerung der Erziehungszeiten vor 1992 geborener Kinder sollen der Rentenversicherung vom Bund erstattet werden.
Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.
Erster Teil eines Gesamtpakets zur Rentenreform
Würde die Haltelinie beim Rentenniveau nicht verlängert, hätte dies aufgrund des geltenden Rechts zur Folge, dass durch die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel die Rentenanpassungen und damit das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich geringer ausfallen würden, argumentiert die Regierung. Und weiter: „Im Gegenzug wären vom Bund keine Erstattungen der Mehraufwendungen an die Rentenversicherung zu leisten. Eine Stabilisierung des Leistungsniveaus wäre dann aber nicht mehr gegeben.“
Die Maßnahmen dieses Gesetzentwurfes sind der erste Teil eines Gesamtpakets einer Rentenreform, zu der unter anderem auch die Einführung der sogenannten Aktivrente und der Frühstartrente gehören. Die Aktivrente soll am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Junge Gruppe in der Union droht mit Ärger
Die jüngeren Abgeordneten in der Unions-Fraktion (Junge Gruppe) drohen wegen der geplanten Verlängerung der Rentenniveau-Haltelinie derweil mit Ärger. Die Gruppe steht nach eigenen Angaben zwar zur Stabilisierung bis 2031 - aber nicht darüber hinaus. Dies sei auch zwischen Union und SPD nicht vereinbart gewesen. Der Gesetzentwurf mit Gesamtkosten von über 200 Milliarden Euro bis ins Jahr 2040 sei auch nicht finanzierbar. In einem Schreiben, das dem “Spiegel” und der Deutschen Presseagentur vorliegt, heißt es demnach: “Die Milliarden an Folgekosten der Niveaustabilisierung nach 2031 sind nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt – vor allem sind sie gegenüber der jungen Generation nicht zu rechtfertigen.”
Hintergrund ist, dass der Entwurf das Rentenniveau zwar nur bis 2031 stabil halten will. Doch heißt es zu den Milliardenkosten: “Auch in den Folgejahren ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen, da das Rentenniveau zwar sukzessive sinkt, jedoch weiterhin über dem sich nach geltendem Recht ergebenden Rentenniveau liegt.” Auch nach 2031 werde es um rund einen Prozentpunkt höher liegen als nach dem derzeit noch geltenden Recht.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Darüber hinaus befassen sich die Parlamentarier am Donnerstag mit dem Entwurf eines zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Dazu schreibt die Regierung: „Die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung muss quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden.“ Dies gelte vor allem für Bereiche, in denen nach wie vor große Verbreitungslücken bestehen, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringen Einkommen.
Insbesondere eröffne der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten, „damit auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten an dieser Form einfacher, effizienter und sicherer Betriebsrenten teilnehmen können“, so die Bundesregierung. Zudem werde das Abfindungsrecht flexibilisiert. Die Bundesregierung verspricht sich von ihrem Gesetzesplan „eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung“.
Allerdings schreibt der Normenkontrollrat (NKE) in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Das Vorhaben erweitert den Rahmen für die Abfindung von Kleinstanwartschaften für Betriebsrenten, bleibt dabei aber hinter den Möglichkeiten für besonders spürbare Bürokratieentlastung zurück.“ Der NKR empfiehlt, im weiteren Verfahren die Möglichkeit zu prüfen, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von bisher ein auf zwei Prozent der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.
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