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Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz ist auf dem Weg

Die Bundesregierung will Betriebsrenten attraktiver machen – besonders für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Neue Regeln sollen helfen.

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Blauer Aktenordner mit Aufschrift Betriebsrente, davor Taschenrechner, Stift und Geldscheine.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/sth). In Deutschland sollen künftig mehr Menschen als bisher von einer Betriebsrente profitieren. Vermehrt sollen sich auch Beschäftigte mit geringem und mittlerem Verdienst auf diese Weise fürs Alter absichern. Darauf zielt das “Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz” von Sozialministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) ab, das am Mittwoch im Kabinett verabschiedet wurde und in den nächsten Wochen im Bundesrat beraten werden soll. Umgesetzt werden soll das Gesetz zum 1. Januar 2026, wie Regierungssprecher Stefan Kornelius mitteilte.

Lücken bei der Verbreitung von Betriebsrenten sieht die Regierung vor allem auch bei kleineren Unternehmen. Solche Arbeitgeber sollen künftig - etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung - leichter Betriebsrenten anbieten können. Das bestehende Sozialpartnermodell, in dem Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betriebliche Altersversorgung vereinbaren können, soll entsprechend weiterentwickelt werden. 

Bas und Klingbeil sollen Säule stärken

“Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei”, sagte Bas. Sie seien effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert würden. Klingbeil sprach von einer wichtigen Säule neben der gesetzlichen Rente. Betriebsrenten trügen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet hätten, von ihrer Rente gut leben könnten.

Anfang August hatte das Kabinett bereits eine Vorlage für die gesetzliche Rente auf den Weg gebracht. Es sieht ein stabiles Rentenniveau bis 2031 vor und bessere Renten für Millionen Mütter. Bis zum Jahresende will die Koalition den Entwurf im Bundestag beschließen. Die Verbesserungen sollen mit Steuergeld bezahlt werden. Doch angesichts der Alterung der Gesellschaft müssen sich auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 laut Gesetzentwurf auf 18,8 Prozent steigen.

Verbreitung von Betriebsrenten gesunken

Die Verbreitung von Betriebsrenten ist gesunken: 18,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte hatten Ende 2023 bei ihrem Arbeitgeber eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Das waren zwar rund 500.000 mehr als etwa im Jahr 2017. Doch die Beschäftigung stieg im Verhältnis stärker. Deshalb ging die Verbreitungsquote von Betriebsrenten leicht auf 52 Prozent zurück.

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