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Lob und Kritik für Entwurf zum Betriebsrenten-Reformgesetz

Fachverbände: Geplante Änderungen durch ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz sind sinnvoll - können aber allenfalls einen Beitrag leisten, um die betriebliche Altersvorsorge auszubauen.

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Blauer Aktenordner mit Aufschrift Betriebsrente, davor Taschenrechner, Stift und Geldscheine.

© Nicht definiert

Berlin/Frankfurt am Main (sth). Der kürzlich vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorgelegte neue Entwurf für ein “Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz” erhält von Fachleuten Lob, in einzelnen Punkten aber auch Kritik. Der Entwurf enthalte “viele sinnvolle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung”, erklärte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), Beate Petry, jetzt in einer ersten Stellungnahme. "Etwas ambitionierter hätte er aber schon sein dürfen“, ergänzte Petry. Der aba gehören alle deutschen Anbieter von Produkten für betriebliche Altersvorsorge an.

Auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungs- und Finanzmathematiker, begrüßte den Entwurf. Deshalb verzichte man darauf, konkrete Änderungsvorschläge in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen, so der DAV. In der Vorlage der Bundesregierung seien “zahlreiche notwendige Verbesserungen und sinnvolle Änderungen” enthalten. Zudem teile man die Einschätzung, “dass die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut und gestärkt werden muss”. Die vorgesehenen Änderungen könnten jedoch “allenfalls einen Beitrag leisten, um diesem Ziel näherzukommen”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.

"Entwurf soll so schnell wie möglich Gesetz werden"

Bei der Umsetzung des Vorhabens drücken beide Verbände aufs Tempo. Die DAV sprach sich dafür aus, den Regierungsentwurf “so schnell wie möglich Gesetz werden zu lassen”. Wichtige Änderungen gegenüber dem Entwurf der früheren Ampel-Koalition vom Herbst vergangenen Jahres seien bereits umgesetzt worden, lobt der Verband. So hätten etwa DAV-Anmerkungen zu Überrenditen bei reinen Beitragszusagen “zumindest teilweise Berücksichtigung gefunden”. Allerdings seien weitere Vorschläge, etwa zu einer spezifischen steuerlichen Vereinfachung der reinen Beitragszusage sowie der Verzicht auf die Möglichkeit zur Einzahlung von Abfindungen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht umgesetzt worden, kritisiert die DAV.  

Die aba lobte, im Rahmen der Geringverdienerförderung solle künftig die relevante Einkommensgrenze jährlich im Umfang der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ansteigen, “damit Arbeitnehmer nicht aufgrund von Lohnerhöhungen aus der Förderung fallen”. Es sei aber zugleich bedauerlich, dass es keine Verbesserung der Anreize für Arbeitgeber geben solle. „Die Förderquote muss auf 40 bis 50 Prozent erhöht werden, um eine deutliche Verbreitung im Geringverdienerbereich und bei kleinen und mittleren Unternehmen zu erreichen,“ forderte Verbands-Chefin Petry.

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