Berlin (sth). Fast drei von vier Betriebsrentenverträgen, die im Jahr 2023 abgeschlossen waren, wurden von Beschäftigten und Arbeitgebern gemeinsam bezahlt. Das geht aus der aktuellen “Arbeitgeber- und Trägerbefragung zur Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung” des Bundesarbeitsministeriums hervor, die im Januar dieses Jahres veröffentlicht wurde.
Demnach wurden im vorvergangenen Jahr in 71 Prozent aller privatwirtschaftlichen Betriebsstätten in Deutschland Verträge für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) von Unternehmen und Angestellten zusammen finanziert. Im Vergleich zum Jahr 2019 sei die Verbreitung dieser Finanzierungsform damit “nochmals um drei Prozentpunkte gestiegen”, heißt es in der vom BMAS in Auftrag gegebenen Studie. Bei der erstmaligen Erhebung der entsprechenden Daten im Jahr 2001 sei nur gut ein Viertel (27 Prozent) der bAV-Verträge mit Beiträgen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezahlt worden.
Anteil rein arbeitgeberfinanzierter bAV um die Hälfte gesunken
Der Anteil der ausschließlich durch den Arbeitgeber finanzierten bAV-Verträge ist der Studie zufolge “von 54 Prozent auf 24 Prozent und damit um mehr als die Hälfte zurückgegangen”. Dieser Anteil sei seit 2019 stabil geblieben, schreiben die vom BMAS beauftragten Wissenschaftlerinnen und Forscher. Dagegen sei die Verbreitung ausschließlich arbeitnehmerfinanzierter bAV-Formen wie etwa Entgeltumwandlung in den vier Jahren von 2019 bis 2023 “deutlich um sieben Prozentpunkte zurückgegangen”, so die Studie - “gegenüber 2001 (26 Prozent) hat sich das Vorkommen dieser Finanzierungsform sogar halbiert”.
Während die von Arbeitgebern und Beschäftigten gemeinsam finanzierte bAV in den alten Bundesländern “mit 70 Prozent klar dominierend ist”, zeige sich in den neuen Bundesländern ein zwar “ähnliches, wenn auch weniger deutliches Bild”, heißt es weiter. Zwischen Ostsee und Erzgebirge nutzten demnach knapp zwei Drittel (64 Prozent) der Betriebsstätten die Mischform, während die arbeitgeberfinanzierte Form von rund einem Drittel der Betriebe genutzt wird. Betrachte man nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, hätten 2023 vier von zehn Arbeitnehmern “von der Möglichkeit der Entgeltumwandlung Gebrauch” gemacht, stellten die vom BMAS beauftragten Forschenden fest.
