Berlin (hib/tr). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist beim Bundesrat teilweise auf Kritik gestoßen. So fordert die Länderkammer unter anderem, die bislang vorgesehene maximale Kostenhöhe der geplanten Altersvorsorgedepots von 1,5 Prozent pro Jahr zu senken. Dies will die Bundesregierung nun zumindest prüfen.
Überdenken will sie auch den Vorschlag des Bundesrats, demzufolge Sparer 3.000 Euro statt nur 1.800 Euro steuerlich absetzen können, wenn sie in ein gefördertes Finanzprodukt investieren. Darüber hinaus will sie auch prüfen, ob der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet wird.
Einheitliches Standarddepot „nicht erforderlich“
Nicht folgen will die Regierung dagegen der Forderung nach einem einheitlichen Standarddepot-Vertrag, der von der Bundesbank, einer anderen öffentlich-rechtlichen Stelle oder einem Zusammenschluss privater Anbieter angeboten und mit geringen Kosten verwaltet wird. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung „nicht erforderlich“, da der Gesetzentwurf „bereits ein privatwirtschaftliches Angebot von Standarddepots“ enthalte.
Ablehnend reagiert die Regierung auch auf den Vorschlag, die volle Kinderzulage von 300 Euro bereits dann zu gewähren, wenn Sparer die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Es soll bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Beitragsproportionalität bleiben.
