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Betriebsrenten: Rentenversicherung warnt vor mehr Entgeltumwandlung

Die Sozialpartnermodelle in der betrieblichen Altersversorgung werden oft von Beschäftigten finanziert. Die geplante Ausweitung dieser Modelle habe für die gesetzliche Rente negative Folgen, warnen jetzt die Rentenkassen.

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Holzwürfel mit Aufschrift Betriebsrente und weiteren Holzwürfeln mit Symbolen auf Stapeln von Geldmünzen.

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Berlin (sth). Doppelschlag zur Alterssicherung im Bundestag: Neben dem von der Bundesregierung geplanten “Rentenpaket 2025” stand am Montagnachmittag auch ihr Gesetzentwurf für ein “Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz” auf der Tagesordnung für eine Expertenanhörung des Sozialausschusses. Während Fachleute aus der Versicherungswirtschaft sich in den vergangenen Monaten weitgehend zustimmend zu der Regierungsvorlage geäußert hatten, stellte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in einer vor der Sitzung veröffentlichten schriftlichen Stellungnahme klar: Eine Verabschiedung des Gesetzes hätte dauerhaft niedrigere Einnahmen der Rentenkassen zur Folge - und geringere Renten.

Hintergrund ihrer Kritik ist der DRV zufolge, dass schon jetzt viele der durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 gesetzlich zugelassenen Sozialpartnermodelle “zu einem wesentlichen Teil auf Entgeltumwandlung” beruhen. Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung finanzieren die Beschäftigten ihre späteren Betriebsrentenansprüche weitgehend selbst. Dafür bleiben ihre Beitragszahlungen bis zu 4 Prozent der jährlichen Rentenversicherungs-Beitragsbemessungsgrenze (2025: 3864 Euro) aber sozialbeitragsfrei - und bis zu 8 Prozent sogar steuerfrei. 

20 Prozent der Beschäftigten nutzen Entgeltumwandlung

Schon jetzt würden etwa 20 Prozent der Beschäftigten das Modell der Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersvorsorge nutzen, heißt es in der Stellungnahme der Rentenversicherung. Die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der Sozialpartnermodelle lasse deshalb in der gesamten Sozialversicherung - und besonders in der Rentenversicherung - “zusätzliche Einnahmeausfälle erwarten”. Die Rentenversicherer rechnen vor: Wenn die beitragspflichtigen Einnahmen der Rentenkassen wegen der Entgeltumwandlung nur um 1 Prozent geringer ausfallen sollten, verliere die DRV aus heutiger Sicht “Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit in Höhe von knapp 3 Milliarden Euro”. 

Und das hat negative Folge auch für die Renten. Denn die durch sozialbeitragsfreie Entgeltumwandlung verringerten Einzahlungen in die Rentenkassen “führen entsprechend zu verringerten individuellen Rentenanwartschaften”, erläutert die Rentenversicherung. Höhere Betriebsrentenansprüche würden deshalb “teilweise durch verringerte individuelle Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ,erkauft'“. Zudem führten geringere beitragspflichtige Verdienste auch bei anderen Sozialleistungen wie etwa Kranken- oder Arbeitslosengeld oder dem Übergangsgeld für Rehabilitanden ”zu einem verringerten Leistungsumfang", warnen die Rentenkassen. 

Negative Folgen für alle Versicherten und Rentner

Die Folgen der geringeren Beitragszahlungen an die Rentenversicherung seien “aber nicht nur von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tragen, die selbst die Entgeltumwandlung nutzen”, heißt es in der Stellungnahme. Denn auch der Durchschnittsverdienst verringere sich auf diese Weise, so dass der künftige “Anstieg des aktuellen Rentenwerts gedämpft” werde. Der aktuelle Rentenwert benennt den monatlichen Rentenanspruch eines Durchschnittsverdieners nach einem Jahr Zahlung von Rentenbeiträgen. 

Damit treffe die Entgeltumwandlung letztlich “alle Versicherten und Rentner der gesetzlichen Rentenversicherung, auch die, die selbst keine Entgeltumwandlung betreiben oder dies in der Vergangenheit aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht konnten”, betonen die Rentenversicherer. Um solche negativen Effekte zu vermeiden, solle die betriebliche Altersversorgung deshalb “nicht durch eine Ausweitung der Entgeltumwandlung und damit zu Lasten der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung weiterentwickelt werden”, fordert die DRV.

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