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Hängepartie für rentenpolitische Regierungsvorhaben

Der Bruch der Ampel-Koalition am Mittwochabend könnte auch das Ende für das Rentenpaket II, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Reform der privaten Altersvorsorge bedeuten.

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Reichstag und Paul-Löbe-Haus in Berlin. Bild: IMAGO / F. Berger

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Berlin (sth). Der Bruch der Ampel-Koalition am Mittwochabend, die Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner und der Rückzug aller FDP-Minister - mit Ausnahme von Bundesverkehrsminister Volker Wissing - bedeuten auch eine Hängepartie für die noch offenen rentenpolitischen Pläne der bisherigen Bundesregierung. Ob sie alle oder nur Teile davon noch vom Parlament verabschiedet werden, dürfte für die Sozialpolitiker der im Bundestag vertretenen Parteien sowie für die Akteure im Bereich der Alterssicherung eine der spannendsten Fragen in den kommenden Tagen und Wochen sein. 

Für die SPD dürfte besonders wichtig sein, das Rentenpaket II mit der geplanten Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent und der Einführung eines "Generationenkapitals" bis zur geplanten Neuwahl des Bundestags noch durch das Parlament zu bekommen. Der anhaltende Widerstand aus der FDP-Bundestagsfraktion trotz des Lindner-Diktums ("das Rentenpaket II ist ausverhandelt") und trotz der bereits abgehaltenen ersten Lesung im Bundestag zeigt jedoch, dass dieses Schlüsselprojekt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch nicht in trockenen Tüchern ist.

Betriebliche und private Rentenreformpläne in der Schwebe

Ebenfalls in der Schwebe ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, mit dem die Betriebliche Altersversorgung für mehr Beschäftigte in kleineren und mittleren Betrieben zugänglich gemacht werden soll. Das Bundeskabinett hat zwar Mitte September den vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen - im Parlament angekommen ist das Vorhaben aber noch nicht. Kernpunkte des Entwurfs sind 

  • eine Erweiterung des 2018 eingeführten Sozialpartnermodells, das weiter ausgebaut werden soll. Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen leichter bei bereits bestehenden Sozialpartnermodellen mitmachen können. Damit werde “besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren”, so das BMAS.
  • eine verbesserte Förderung von Geringverdienern, denen der Arbeitgeber eine Betriebsrente zusagt. Die Einkommensgrenze für die Gewährung des Förderbetrags soll angehoben (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert werden, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen.

Komplett offen dürfte nach der Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner auch das Schicksal der geplanten Reform der geförderten privaten Altersvorsorge sein. Kernpunkte des bisher vorliegenden - noch nicht vom Bundeskabinett beschlossenen - Reformentwurfs aus dem Bundesfinanzministerium sind für die Ansparphase ein neues renditeorientiertes, zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien, für die Auszahlphase neben lebenslangen Renten auch Auszahlungspläne, die nur bis zum 85. Lebensjahr reichen müssen. Die Deutsche Rentenversicherung, aber auch Vertreter der privaten Versicherungswirtschaft lehnen Auszahlungspläne in dieser Form ab, da schon heute viele Rentnerinnen und Rentner ein - teilweise deutlich - höheres Alter als 85 erreichen und in den letzten Lebensjahren nicht ausreichend versorgt sein könnten.   

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