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Kürzung von privaten Renten: Verbraucherschützer klagen gegen Allianz und R+V Leben

Wer seine Altersvorsorge mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung plant, sollte den Rentenfaktor im Blick behalten. Das zeigen zwei neue Klagen

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Ein Mann füllt mit einem Stift ein Dokument aus, eine Frau untersützt ihn dabei. Bild: IMAGO / PhotoAlto

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Schwarz auf weiß ist nicht genug: Manchmal bringt erst der Gerichtsweg Klarheit.

München (tö). Der Streit um die Kürzung von Rentenfaktoren in fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen geht in die nächste Runde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lässt nun weitere seit Jahren verwendete Klauseln gerichtlich prüfen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher eine geringere Zusatzrente bedeuten. Die Klage betrifft nach Angaben der Verbraucherschützer fondsgebundene Rentenversicherungen der Allianz Lebensversicherung und der R+V Lebensversicherung

Wer Rentenfaktor senkt, muss gegebenenfalls auch erhöhen

Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Versicherer nicht einfach den Rentenfaktor kürzen dürfen, wenn sie sich nicht gleichzeitig verpflichten, den Rentenfaktor später wieder zu erhöhen, sofern sich die Umstände ändern, die vorher zu der Kürzung führten. Dies benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen (Aktenz.: IV ZR 34/25). Mit dem Rentenfaktor wird festgelegt, wie viel ein Versicherter oder eine Versicherte pro 10.000 Euro angespartem Kapital später als Rente erhalten.

Verbraucherschützer prüfen mehr als 160 Verträge

Mit ihren Klagen knüpft die Verbraucherzentrale (VZ) in Stuttgart an die jüngste Entscheidung des BGHs an und will damit weiter gegen Klauseln vorgehen, die Verbraucher benachteiligen. Zuvor hatte die VZ über 160 weitere Versicherungsverträge in Bezug auf die verwendeten Klauseln zur Herabsetzung des Rentenfaktors überprüft. „Dabei zeigt sich, dass ein Verstoß gegen das Symmetriegebot weit verbreitet ist“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. 

Andere Regeln, aber gleiches Grundprinzip

 Die nun streitigen Klauseln der Allianz und der R+V unterscheiden sich der VZ zufolge im Wortlaut von der bereits vom Bundesgerichtshof beanstandeten Regelung, verfolgen jedoch dasselbe Grundprinzip: Sie eröffneten den Versicherern Spielräume zur nachträglichen Senkung der Rentenleistung, ohne sie zugleich transparent und verbindlich zu verpflichten, Leistungssenkungen bei verbesserten Rahmenbedingungen rückgängig zu machen.

Gegen Aushöhlung des Leistungsversprechens

„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er sieht hier ein strukturelles Problem: Während die Senkung von Rentenfaktoren die wirtschaftliche Situation der Versicherer verbessere, werden die Kosten späterer Korrekturen regelmäßig auf die Versichertengemeinschaft verlagert, etwa durch eine Kürzung der Überschussbeteiligung zuungunsten der Versicherungsnehmer. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den rechtlichen Rahmen zu korrigieren, so dass die rechtswidrig erlangten Profite nicht bei den Versicherern bleiben“, sagte Nauhauser. 

Tipp: Vertrag prüfen lassen

Kundinnen und Kunden, die eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben und eine Kürzung des Rentenfaktors haben hinnehmen müssen, können ihre Vertragsbedingungen rechtlich prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit einem Klausel-Check.

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