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Nur noch zwei Jahre Widerrufsrecht bei neuen Lebensversicherungen

„Widerruf statt Kündigung" zu prüfen, lohnt sich für Altverträge auch weiterhin. Für neu abgeschlossene Versicherungen gilt diese Option nur zeitlich begrenzt.

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Nur noch zwei Jahre Widerrufsrecht bei neuen Lebensversicherungen

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München (tö). Seit dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Darauf hat der Bund der Versicherten (BdV) aufmerksam gemacht. Demnach erlischt für neu abgeschlossene Verträge das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24 Monaten und 30 Tagen. Dies gelte auch, „wenn der Versicherer gegen seine Informationspflichten verstoßen hat“, teilte der BdV mit. Das Widerrufsrecht wurde damit für neue Verträge eingeschränkt. Bislang galt ein „endloses“ Widerrufsrecht, wenn Versicherer bei der Widerrufsbelehrung gegen ihre Informationspflichten verstoßen haben. Auf bestehende Verträge wirkt sich die Gesetzesänderung nach Angaben des BdV nicht aus. 

Altverträge bleiben unberührt

Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni 2026 abgeschlossen wurden, bleibt deshalb das bisherige Recht maßgeblich. Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein Widerruf auch heute noch möglich sein. In diesem Fall kann der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. So erhalten Versicherte bei einer Kündigung meist nur den sogenannten Rückkaufswert, der oft deutlich geringer ist als die Summe der bisher erfolgten Einzahlungen. Bei einem erfolgreichen Widerruf hingegen können Versicherte sogar unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten zurückverlangen, die mehrere tausend Euro betragen können. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall ab“, sagte BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

Widerruf statt Kündigung prüfen

Der Bund der Versicherten empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Möglichkeiten sorgfältig prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig beenden. „Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, warnte Rehmke. Er wies darauf hin, dass Versicherungsunternehmen beim Widerruf gerne „blocken“. Auch würden Gerichte Ansprüche von Versicherten, die auf einen Widerruf zurückgehen, häufig zurückweisen.

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