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Zu hohe Stornokosten? Debeka-Kunden steht Klageweg offen

Waren die Abzüge bei vorzeitiger Kündigung von Debeka-Altersvorsorgeverträgen zulässig? Verbraucherschützer glauben das nicht. Betroffene können sich nun einer Sammelklage anschließen.

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Statue der Justizia aus Bronze vor blauem Himmel.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Wer einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag vorzeitig kündigt, muss immer damit rechnen, dass der Versicherer Abzüge vom angesparten Kapital vornimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) findet allerdings, dass diese Abzüge bei Verträgen der Debeka-Versicherung intransparent und damit unwirksam sind – er klagt dagegen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen solchen Debeka-Vertrag gekündigt haben, können sich der Sammelklage anschließen und im Erfolgsfall viel Geld zurückbekommen.

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband zufolge geht es zum Teil um fünfstellige Beträge, die Verbraucherinnen und Verbrauchern bei ihrer Kündigung zu Unrecht abgezogen worden sein könnten. „Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Betroffen könnten mehrere zehntausend ehemalige Vertragsinhaberinnen und Vertragsinhaber der Debeka sein, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach 2007 abgeschlossen und etwa ab Mitte 2022 gekündigt haben. Die wenigsten von ihnen dürften sich der hohen Stornokosten bewusst sein, weil diese dem vzbv zufolge meist nicht gesondert ausgewiesen wurden.

Klage-Check kann zu erster Einschätzung verhelfen

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher herausfinden, ob sie an der Sammelklage teilnehmen können? Am besten nutzen sie den Online-Klage-Check des vzbv. Nach Beantwortung einiger Fragen gibt dieser eine Einschätzung dazu ab, ob Verbraucherinnen und Verbraucher Ansprüche geltend machen können oder nicht. Anschließend müssen sich Betroffene nur noch online ins entsprechende Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Ein Risiko besteht nicht, Prozesskosten fallen für Angemeldete selbst im Falle einer juristischen Niederlage nicht an. Neben der Aussicht auf eine mögliche Rückzahlung hat der Anschluss an die Sammelklage noch einen weiteren Vorteil: Er hemmt die Verjährung der möglichen Ansprüche. Das kann laut den Verbraucherschützern auch für all jene wichtig sein, die eine Kündigung erst noch beabsichtigen.


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