Guten Tag,
die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind ab dem 01.01.2023 vollständig weggefallen. Einkünfte im In- oder Ausland neben dem Rentenbezug führen somit nicht mehr zur Kürzung oder zum Wegfall einer vorgezogenen Altersrente.
Bei Ihrem beschriebenen Sachverhalt geht es vermutlich um die Überprüfung des Grundrentenzuschlags, der von der Finanzverwaltung übermittelte Einkommensdaten (auch des Ehegatten) berücksichtigt.