Hallo Simchen,
bitte nehmen Sie Kontakt zu dem für die Zahlung Ihrer Hinterbliebenenrente zuständigen Rentenversicherungsträger auf und klären Sie dort mit der Sachbearbeitung, welche Nachweise zur Überprüfung der Einkommensanrechnung erforderlich sind.
Ob gegebenenfalls ein neuer Antrag auf Hinterbliebenenrente (z. B. bei Wegfall einer kleinen Witwen-/Witwerrente) gestellt werden muss, kann mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.