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Experten-Antwort

1 Monat Lücke zwischen FSJ und dualem Studium

von Angelina03.01.2024 | 17:22
2458 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich werde am 31.08.2024 mein Freiwilliges Soziales Jahr beenden und am 01.10.2024 ein duales Studium antreten. Dazwischen hätte ich dann eine einmonatige Lücke. Gibt es zwischen dem FSJ und dem dualen Studium eine Übergangszeit wie es sie z.B nach dem Schulabschluss und Ausbildungsbeginn gibt, die dann dem Rentenkonto angerechnet wird? Falls nicht, sollte ich mich für diesen einen Monat arbeitslos melden um keine Lücke für die Rentenversicherung zu haben, falls ich für diesen Monat keine Beschäftigung finde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelina,
als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung sind auch Übergangszeiten zwischen Ausbildungen zu berücksichtigen. Dies gilt allerdings nicht für Übergangszeiten im Zusammenhang mit der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres. 
Ob eine Meldung beim Arbeitsamt bzw. die Zahlung eines freiwilligen Beitrages für Sie sinnvoll ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem Rententräger im Rahmen einer Beratung. Hinsichtlich eines möglichen Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich an Ihr Arbeitsamt.

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3 Antworten

Sebastianam 03.01.2024 | 19:29
Am besten fragen Sie bei der Rentenversicherung nach, ob das als Übergangszeit gewertet werden kann und beantragen dies dann auch. Um, im Falle dass es nicht als Übergangszeit gewertet werden kann, eine Lücke zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder die Arbeitslosigkeitsmeldung oder zum Beispiel auch die Zahlung freiwilliger Beiträge für den einen Monat. Unabhängig davon mag eine Arbeitslosenmeldung sinnvoll sein. Dies hat mehrere Vorteile. So übernimmt das Arbeitsamt dann z.B. auch die Beiträge zur Krankenversicherung und Sie bekommen Arbeitslosengeld. Außerdem können Sie, wenn Sie sich nach 1 Monat beim Arbeitsamt wieder abmelden, innerhalb von 4 Jahren einen Widerbewilligungsantrag stellen und die restlichen 11 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Dies könnten Sie z.B. in Anspruch nehmen, wenn Sie nach Ihrem (3-Jährigen?) Studium nicht gleich einen Job finden.
Oh Mannam 04.01.2024 | 09:39
@Sebastian verweist aus seiner Unkenntnis an den Rententräger, während der Experte bestätigt, dass es sich nicht um eine Übergangszeit handelt. Wer jetzt noch dem unwissenden User @Sebastian vertraut, dem ist nicht auch mehr zu helfen. Wer sich immer noch unsicher ist, sollte die letzten Antworten des Unwissenden lesen und wird bestätigt werden.
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