Hallo Angelina,
als Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung sind auch Übergangszeiten zwischen Ausbildungen zu berücksichtigen. Dies gilt allerdings nicht für Übergangszeiten im Zusammenhang mit der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres.
Ob eine Meldung beim Arbeitsamt bzw. die Zahlung eines freiwilligen Beitrages für Sie sinnvoll ist, erfragen Sie bitte bei Ihrem Rententräger im Rahmen einer Beratung. Hinsichtlich eines möglichen Anspruchs auf Arbeitslosengeld wenden Sie sich an Ihr Arbeitsamt.