Hallo Laie,
zunächst kann ich insbesondere dem Beitrag von „HiergibtsKekse“ grundsätzlich zustimmen. Da die Höhe der Beiträge aber auch vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse abhängig ist, sollten Sie sich mit der Frage zur Höhe der Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung aber besser direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.
Weitere allgemeine Informationen zur KVdR erhalten Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter
herunterladen können.
Wenn sie keine Kinder haben sind wir schon weit bei 12 % SV Abzug . und Steuer kommt noch dazu, da kann Ihnen niemand den Prozentsatz nennen
Danke, ich habe keine Kinder.
Insgesamt nicht mehr als 12% Abzug?
Falls doch mehr, wie viel Prozent maximaler Abzug insgesamt?
Danke, ich habe keine Kinder.
Insgesamt nicht mehr als 12% Abzug?
Falls doch mehr, wie viel Prozent maximaler Abzug insgesamt?
Hallo Laie, leider ist die Theorie der Besteuerung der Renten sehr komplex und hat viel mit Freibeträgen, Ehegattensplitting, Sonderausgaben, anderen Einkunftsarten, jährlichen Änderungen, zu versteuerndem Einkommen, etc. zu tun. ( Liste ist noch viel grösser)
Es gibt zu Steuern und Abgaben eine gute Beschreibung (Stand 1.2023 ) Pflegeabgaben haben sich zum 1.7.23 geändert.
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/abgaben-und-steuern-auf-renten-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto
Guter Rechner für den Fall lediger Rentner ist hier zu finden:
https://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html
Aber um es genauer zu wissen, führt kein Weg an einem Steuerexperten vorbei ( Lohnsteuerhilfe, Steuerberater oder Finanzamt)
Vielleicht gibt es ja noch andere Tipps ?
Natürlich gibt es noch andere Tipps, zu denen keine Frage gestellt wurde, wie z.B.
- auch Rente aus privater Rentenversicherung ist SV-pflichtig
- auch Rente aus betrieblicher Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) ist SV-pflichtig (sogar bei Kapitalauszahlung)
- die DRV zieht nur KV/PV-Beiträge ab, versteuern muß man das selbst in der nächsten Steuererklärung.
- wer gar keine Steuererklärung abgibt, bzw die Rente nicht angibt, kann mit Steuernachzahlungen und ggf. Strafen für Steuerhinterziehung rechnen.
Wie erfährt denn das Finanzamt, wer eine Rente in welcher Höhe erhält?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.