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Experten-Antwort

11% Rentenkürzung durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?

von Laie08.11.2023 | 12:41
459 Ansichten
11 Antworten
Guten Tag, werden alle Altersrenten, die Erwerbsminderungsrente und die Schwerbehindertenrente um 11% gekürzt durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung? Gibt es weitere Kürzungen bei den oben genannten Renten? Falles ja, für wen, für was und in welcher prozentualen Höhe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.11.2023 | 14:33

Hallo Laie,

 

zunächst kann ich insbesondere dem Beitrag von „HiergibtsKekse“ grundsätzlich zustimmen. Da die Höhe der Beiträge aber auch vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse abhängig ist, sollten Sie sich mit der Frage zur Höhe der Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung aber besser direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

 

Weitere allgemeine Informationen zur KVdR erhalten Sie im Übrigen auch in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rentner_und_ihre_krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

herunterladen können.

10 Antworten

Monkam 08.11.2023 | 12:47
Wenn sie keine Kinder haben sind wir schon weit bei 12 % SV Abzug . und Steuer kommt noch dazu, da kann Ihnen niemand den Prozentsatz nennen
Monkam 08.11.2023 | 12:47
Als Rentner gehen Sie erst recht zum Arzt, natürlich wird da Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie der Zusatzbeitrag abgezogen.
Maxam 08.11.2023 | 12:55
Alle genannten Rentenarten sind SV-pflichtig. Kürzungen gibt es in Form von Abschlägen, die dann fällig werden, wenn die Renten als vorgezogene Renten bezogen werden. Die Erwerbsminderungsrente hat ebenfalls Abschläge, wenn sie vor einem bestimmten Alter bezogen wird.
Laieam 08.11.2023 | 12:58
Monk schrieb

Wenn sie keine Kinder haben sind wir schon weit bei 12 % SV Abzug . und Steuer kommt noch dazu, da kann Ihnen niemand den Prozentsatz nennen

Danke, ich habe keine Kinder. Insgesamt nicht mehr als 12% Abzug? Falls doch mehr, wie viel Prozent maximaler Abzug insgesamt?
HiergibtsKekseam 08.11.2023 | 13:24
Laie schrieb

Danke, ich habe keine Kinder.

Insgesamt nicht mehr als 12% Abzug?

Falls doch mehr, wie viel Prozent maximaler Abzug insgesamt?

Dann zahlen Sie von Ihrer monatlichen Bruttorente 4,0 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag und, falls Sie gesetztlich krankenversichert sind in der "Krankenversicherung der Rentner" (das sind die allermeisten Rentner, die während ihres Arbeitslebens überwiegend gesetzlich versichert waren), die Hälfte des kompletten Krankenkassenbeitrags, dass sind rund 8 Prozent (je nachdem, wie hoch der Beitragssatz Ihrer Krankenkasse genau ist) Zusammen also rund 12 Prozent. Bei einer monatlichen Bruttorente von z.B. 1.000 Euro gehen dann also rund 120 Euro an Sozialabgaben weg. Ob Sie überhaupt einkommensteuerpflichtig sind und wie hoch dann ggf. Ihre persönliche Steuerlast ist, kann Ihnen hier niemand sagen, weil hier niemand die Höhe Ihres "zu versteuernden Einkommens" kennt. Das können Sie alles aber auch selbstüberschlägig sehr einfach ausrechenen, zum Beispiel hier: https://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hilfe-fuer-die…
Profiam 08.11.2023 | 13:26
Laie schrieb

Danke, ich habe keine Kinder.

Insgesamt nicht mehr als 12% Abzug?

Falls doch mehr, wie viel Prozent maximaler Abzug insgesamt?

Frag doch einfach deine Krankenkasse! Dort hast du ggf. einen Zusatzbeitrag der sich von anderen unterscheidet. Und deine steuerlichen Verhältnisse solltest du ja selber kennen. Wenn nicht, darfst du dich gerne fragen was in deinem Leben falsch läuft.
Guter Rat am 08.11.2023 | 14:38
Hallo Laie, leider ist die Theorie der Besteuerung der Renten sehr komplex und hat viel mit Freibeträgen, Ehegattensplitting, Sonderausgaben, anderen Einkunftsarten, jährlichen Änderungen, zu versteuerndem Einkommen, etc. zu tun. ( Liste ist noch viel grösser) Es gibt zu Steuern und Abgaben eine gute Beschreibung (Stand 1.2023 ) Pflegeabgaben haben sich zum 1.7.23 geändert. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/abgaben-und… Guter Rechner für den Fall lediger Rentner ist hier zu finden: https://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html… Aber um es genauer zu wissen, führt kein Weg an einem Steuerexperten vorbei ( Lohnsteuerhilfe, Steuerberater oder Finanzamt) Vielleicht gibt es ja noch andere Tipps ?
ThomasRam 08.11.2023 | 16:44
Guter Rat schrieb

Hallo Laie, leider ist die Theorie der Besteuerung der Renten sehr komplex und hat viel mit Freibeträgen, Ehegattensplitting, Sonderausgaben, anderen Einkunftsarten, jährlichen Änderungen, zu versteuerndem Einkommen, etc. zu tun. ( Liste ist noch viel grösser)

Es gibt zu Steuern und Abgaben eine gute Beschreibung (Stand 1.2023 ) Pflegeabgaben haben sich zum 1.7.23 geändert.

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/abgaben-und-steuern-auf-renten-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto

Guter Rechner für den Fall lediger Rentner ist hier zu finden:

https://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html

Aber um es genauer zu wissen, führt kein Weg an einem Steuerexperten vorbei ( Lohnsteuerhilfe, Steuerberater oder Finanzamt)

Vielleicht gibt es ja noch andere Tipps ?

Natürlich gibt es noch andere Tipps, zu denen keine Frage gestellt wurde, wie z.B. - auch Rente aus privater Rentenversicherung ist SV-pflichtig - auch Rente aus betrieblicher Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) ist SV-pflichtig (sogar bei Kapitalauszahlung) - die DRV zieht nur KV/PV-Beiträge ab, versteuern muß man das selbst in der nächsten Steuererklärung. - wer gar keine Steuererklärung abgibt, bzw die Rente nicht angibt, kann mit Steuernachzahlungen und ggf. Strafen für Steuerhinterziehung rechnen.
Abschlägeam 08.11.2023 | 18:37
Andrea schrieb

Wie erfährt denn das Finanzamt, wer eine Rente in welcher Höhe erhält?

Das wird von der DRV automatisch an das Finanzamt übermittelt. Ist seit m.W. 2020 gesetzlich so geregelt, weil auch aufgrund des 'Grundentenzuschlags' ein Datenaustausch DRV/Finanzamt stattfinden muss.
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