Hallo EMRFrager,
Rente wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen wird geleistet, wenn ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von täglich unter 3 Stunden festgestellt wurde. Eine abhängige Beschäftigung, die weniger als 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wurde, ist für diesen Anspruch unschädlich.