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Experten-Antwort

2. Antrag auf Erwerbsminderungsrente

von Isa Obermayer31.10.2013 | 10:30
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Hallo Zusammen, ich habe eine Frage, die ich für meinen Stiefvater hier stelle... Vielleicht hat Jemand einen Rat und/oder eine Antwort: Der 1. Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Wir sind zusammen mit einem Juristen den Instanzenzug durch und rechnen mit einer Ablehnung vor dem Landessozialgericht. Es geht allein um die Thematik, ob im Jahr 2008 ein Anspruch auf Erwerbsminderung bestand oder nicht. Da wir zu dieser Frage stark befürchten, dass der 1. Antrag über das Gericht abgelehnt wird, überlegen wir, schon jetzt einen neuen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, damit nicht noch mehr Zeit vergeudet wird. Das Geld - mein Eltern leben seit Jahren von ihren Ersparnissen, die jetzt aufgebraucht sind. ALG wird keines bzw. nur im minimalen Bereich (ca. 200 Euro) bezahlt. Ist dies möglich? Inhaltlich handelt es sich ja um zwei verschiedene Anträge. Weiß Jemand weiter? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Isa Obermayer,

es ist nicht verständlich, warum ein zweiter Antrag auf EM-Rente gestellt werden sollte, wenn der erste Antrag noch gar nicht abschließend durch das LSG entschieden wurde. Insofern würde dieser neue Antrag zunächst zurückgestellt bis der erste Antrag abgeschlossen wird.

Im Gerichtsverfahren kann auch von Seiten des Klägers vorgebracht werden, dass nunmehr im Laufe des Verfahrens eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, so dass ab einem späteren Zeitpunkt als 2008 auf jeden Fall eine Erwerbsminderung vorliegt. Dies wird im Zuge dieses Antrages mitgeprüft und ggfs. im Rahmen eines Vergleiches oder Teilanerkenntnisses anerkannt. Einen anderen Sinn wird die Idee der erneuten Antragstellung doch nicht haben.

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5 Antworten

Leseram 31.10.2013 | 11:50
Bringen Sie alle Fakten vor, die noch nicht berücksichtig sind. Meiner Frau wurde innerhalb kürzester Zeit Prozesskostenhilfe vor dem SG bewilligt, weil ein Anfang 2012 gestellter EM-Renten antrag auch im Widerspruch vor 4 Monaten abgelehnt wurde (zu diesem Zeitpunkt bereits 2 Jahre AU). Allerdings konnten wir durch vorhandene med. Gutachten aus parallel laufenden Zivilprozessen nachweisen, das die Gutachter der DRV mal eben alle Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit einfach "vergessen" haben und nur die Hälfte der Einschränkungen benannt haben. Dazu liegen aus verschiedenen Jahren die fachärztlichen Befunde der behandlenden Fachärzte aus 4 Fachgebieten vor, die genau das gegenteilige aussagen wie die Gutachten.
Meteoram 31.10.2013 | 14:13
Alg I oder Alg II?
=//=am 31.10.2013 | 15:53
Um Himmels Willen, nur jetzt keinen neuen Rentenantrag stellen, solange das Klageverfahren nicht beendet ist! Das gibt nur ein heilloses Durcheinander, weil die DRV über einen neuen Antrag auch nicht entscheiden kann, solange das Verfahren noch läuft. Nein, es sind inhaltlich KEINE verschiedene Anträge, denn es geht sowohl beim Klageverfahren als auch beim neuen Rentenantrag um eine EM-Rente. Machen Sie es so, wie vom Experten beschrieben.
=//=am 31.10.2013 | 15:58
Nochwas zum ALG: Sie meinen vermutlich ALG II/Hartz IV. Es kann nicht sein, dass - wenn das Ersparte aufgebraucht ist - nur 200,- EUR gezahlt würden. Solange jemand noch nicht bedürftig ist, weil er z.B. Erspartes hat, erhält er natürlich diese Leistung nicht oder nur in geringem Umfang. Ist aber nix mehr da, muß hier in Deutschland niemand verhungern. Es muß dann ein entsprechender Antrag beim Jobcenter gestellt werden und die Leistungen werden geprüft und ggfls. auch gezahlt.
Römeram 31.10.2013 | 18:40
" dass der 1. Antrag über das Gericht abgelehnt wird, überlegen wir, schon jetzt einen neuen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, damit nicht noch mehr Zeit vergeudet wird." So einen Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört...
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