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Experten-Antwort

2 Jahre bis zur Rente mit 63 selbst überbrücken

von Herbert07.12.2021 | 07:32
1048 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich möchte 2 Jahre bis zur Rente mit 63 selbst überbrücken. Kann ich diese 2 Jahre selbst zahlen, wie viel kostet mich das, und werden dann diese 2 Jahre zur Wartezeit von 35 Jahre anerkannt? Mit freundlichen Grüßen Herbert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Herbert!

Aus Ihrer Fragestellung geht Ihre derzeitige Situation nicht hervor.

Daher gehen wir mal davon aus, dass bei Ihnen die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung vorliegt.

Freiwillige Beiträge zählen zur Wartezeit von 35 Jahren dazu.

Mit dem Rechner für freiwillige Versicherung können Sie ganz individuell ermitteln, was die Beiträge kosten und welche Rentensteigerung Ihnen nach der Zahlung zusteht.

https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung.html

Sofern Sie Selbstständig tätig sind, ist dieser aktuelle Artikel für Sie ggfs. noch lesenswert:

https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/die-richtige-altersvorsorge-fuer-selbststaendige.html

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

PeterTam 07.12.2021 | 07:44
Ja, das geht. Der Mindestbeitrag beträgt 83,70 Euro / Monat. Ja, diese werden auf die Wartezeit angerechnet.
santanderam 07.12.2021 | 08:40
In der Zeit der Überbrückung bitte auch an die Krankenversicherung denken !
Herbertam 07.12.2021 | 10:22
>Aus Ihrer Fragestellung geht Ihre derzeitige Situation >nicht hervor. >Daher gehen wir mal davon aus, dass bei Ihnen die >Berechtigung zur freiwilligen Versicherung vorliegt. Situation ist die, ich bin angestellt, möchte aber kündigen und die Zeit bis zur Rente mit 63 selbst überbrücken.
AlterNomadeam 07.12.2021 | 13:34
Hier finden sich viele Infos zu diesem Thema: https://der-privatier.com/ https://der-privatier.com/uber/buch/
Herbertam 07.12.2021 | 16:30
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/freiwillige… gehöre leider nicht zu den nachzahlungsberechtigten Personen Muss ich mich wirklich arbeitslos melden, damit meine Rentenbeiträge eingezahlt werden können?
KSCam 07.12.2021 | 17:51
Nein müssen Sie nicht, wenn Sie 2 Jahre privat überbrücken, können Sie - wenn Sie kein Superausnahmefall sind - freiwillige Beiträge bezahlen und diese zählen dann bei den 35 Jahren mit. Vielleicht einfach mal bei der nächsten Beratungsstelle anrufen, Ihre Versicherungsnummer parat haben und dann sollte das alles in 5 - 10 Minuten geklärt sein. Natürlich kann man hier im Forum über vieles spekulieren, bekanntlich können ja Pferde direkt vor einer Apotheke kotzen. LG
Herbertam 08.12.2021 | 02:14
>Brauchen Sie denn die 2 Jahre >überhaupt noch für die 35 Jahre? - >wäre ein großer Zufall, wenn ganz >genau noch diese 2 Jahre vor 63 >dafür erforderlich wären ...bei den >35 Jahren geht es nicht nur um >reine Beitragszeiten! ja ;-)
Herbertam 08.12.2021 | 02:20
>Vielleicht einfach mal bei der >nächsten Beratungsstelle anrufen, >Ihre Versicherungsnummer parat >haben und dann sollte das alles in >5 - 10 Minuten geklärt sein. kam bisher leider nicht durch ;-)
W°lfgangam 07.12.2021 | 22:06
Ergänzend nachgefragt: Brauchen Sie denn die 2 Jahre überhaupt noch für die 35 Jahre? - wäre ein großer Zufall, wenn ganz genau noch diese 2 Jahre vor 63 dafür erforderlich wären ...bei den 35 Jahren geht es nicht nur um reine Beitragszeiten! Eigene/vorliegende Rentenauskunft der DRV nachzulesen wäre zu einfach ;-) Ansonsten wäre es wirklich leicht verbranntes Geld ...von anderen Individualitäten mal abgesehen, die HIER ohne konkreten Sachverhalt/Einblick in Ihr (vollständiges??) Rentenkonto nicht beurteilt werden können. Gruß w.
Röhricham 08.12.2021 | 12:22
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
Doroam 08.12.2021 | 15:48
Hallo User Röhrich, können Sie vielleicht mal was anderes zu allen Beiträgen hier mitteilen, als ständig und immer wieder entweder den Satz "Tut das not, dass das hier so rumoxidiert" bzw. in anderen Anfragen in diesem Forum "oooh, das kost viel Geld". Was macht das für einen Sinn und trägt zur Sache bei? Andere werden hier von den Experten gelöscht, und ihre sinnlosen Beiträge kommen nun fast zu jedem Thema. Sorry, dass ich mich als sonst meist stiller Mitleser mal melde, aber sowas können andere User im Netz in diesem Forum doch auch sehen, die die Beiträge aufrufen.
Trolljägeram 08.12.2021 | 20:13
Zitat von Doro anzeigenausblenden
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
Hallo User Röhrich, können Sie vielleicht mal was anderes zu allen Beiträgen hier mitteilen, als ständig und immer wieder entweder den Satz "Tut das not, dass das hier so rumoxidiert" bzw. in anderen Anfragen in diesem Forum "oooh, das kost viel Geld". Was macht das für einen Sinn und trägt zur Sache bei? Andere werden hier von den Experten gelöscht, und ihre sinnlosen Beiträge kommen nun fast zu jedem Thema. Sorry, dass ich mich als sonst meist stiller Mitleser mal melde, aber sowas können andere User im Netz in diesem Forum doch auch sehen, die die Beiträge aufrufen.
Gehen Sie doch gar nicht auf diese Person ein. Das ärgert diese doch am meisten. User die wie Sie reagieren, liefern doch nur ein Erfolgserlebnis für diese Trolle. Die Beiträge dieser Person sind derart inhaltsleer, dass die Administratoren keinerlei Probleme davon ausgehen sehen und daher auch nicht unbedingt löschen.
Röhricham 08.12.2021 | 21:30
Wieso strahlst Du keine Ruhe aus? Entspann Dich mal!
W°lfgangam 08.12.2021 | 22:04
Okay, dann ist es verständlich. Die Wahl zwischen Mindest- und bis zu Höchstbeitrag (rd. 1000 - 16.000 T €/Jahr) _könnte_ ggf. Einfluss auf die Rentenhöhe haben/die Bewertung im Negativen/Positiven für die _zurückgelegten_ Versicherungszeiten beeinflussen. Ihre vertrauenswürdige Beratungsstelle wird Ihnen das erklären können <- Stichwort: Probeberechnungen :-) Letztendlich können das auch Peanuts sein, bei einem damit überhaupt schon erreichtem Rentenbeginn ab 63. Gruß w.
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