Es gibt vielfältige Möglichkeiten.
Dabei kommt es auf das Land, in dem Sie dann leben und arbeiten werden, an.
Ist es ein EU-Mitgliedsstaat oder ein ein Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, erfolgt die Beitragsentrichtung im jeweiligen Land und zur Prüfung der Mindestversicherungszeit für die deutsche gesetzl. Rentenversicherung wird die ausländische Zeit grds. mitgezählt.
Ist es ein Land außerhalb der EU bzw. wurde mit diesem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, kommt ggf. eine Entrichtung freiwilliger Beiträge in Betracht.
Lassen Sie sich vor der Aussreise bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzl. Rentenversicherung beraten und lassen Sie sich zudem die Broschüre der Rentenversicherung "Arbeiten im Ausland" geben.