Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

2 Jahre im Ausland arbeiten

von SRohlfs06.07.2009 | 11:33
998 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich werde demnächst 2 Jahre im Ausland arbeiten (aber nicht als Entsendete!) und weiß jetzt nicht, ob es eine Möglichkeit gibt, dass diese 2 Jahre gemeldet werden (wie zum Beispiel auch die Zeit zwischen Schule und Ausbildung).

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt vielfältige Möglichkeiten.

Dabei kommt es auf das Land, in dem Sie dann leben und arbeiten werden, an.

Ist es ein EU-Mitgliedsstaat oder ein ein Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, erfolgt die Beitragsentrichtung im jeweiligen Land und zur Prüfung der Mindestversicherungszeit für die deutsche gesetzl. Rentenversicherung wird die ausländische Zeit grds. mitgezählt.

Ist es ein Land außerhalb der EU bzw. wurde mit diesem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, kommt ggf. eine Entrichtung freiwilliger Beiträge in Betracht.

Lassen Sie sich vor der Aussreise bitte bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzl. Rentenversicherung beraten und lassen Sie sich zudem die Broschüre der Rentenversicherung "Arbeiten im Ausland" geben.

1 Antworten

HSVam 06.07.2009 | 11:40
Wenn die Arbeit im EU-Ausland erfolgt und nach dem Recht des Beschäftigungsstaates versicherungspflichtig ist, wird der dortige Träger der deutschen RV die Zeiten bestätigen. Im Falle einer Rentenzahlung zählen die Zeiten sowohl bei der Anspruchsprüfung als auch bei der Rentenberechnung mit. Das gilt auch umgekehrt, d. h. die DRV wird dem ausländischen Träger die dt. Zeiten mitteilen. In den entsprechenden deutschen Antragsvordrucken werden Sie immer nach im Ausland zurück gelegten Zeiten gefragt. Die Rentenversicherung leitet anschließend alles erforderliche in die Wege. Sie selbst müssen außer dieser Angabe und der Vorlage der vorhandenen Nachweise eigentlich nichts machen. Im Prinzip gilt das auch für Zeiten in Staaten, mit denen die Bundesrepublik eine Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026