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Experten-Antwort

§ 240 SGB 6

von Zwecke13.09.2011 | 13:57
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Meine Weiterzahlung der EM-Rente § 43 SGB 6 abgelehnt ( seit 2006 durchgängig + befristet erhalten). Da ich vor 1961 geb. bin, hat „DRV zusätzlich gepr., ob ich BU bin u. Rente wg. Teilw. EM bei BU erhalten könne (§240 SGB 6)“ Ergebnis: „DRV hat festgestellt, d. ich Tätigk., d. es auf dem allg. AM gibt, mind. 6 h ausüb. kann u. nicht. BU bin. Letztes GA nach Akteneinsicht: „unter 3h als Hausmeister (letzte Tätigkeit), sonst m.E. über 6 h leistungsfähig. War vorher 2 Jahre mit Ich-AG Hausmeister, dann Rest-ALG 1, ausgesteuert, ab 2006 EM-Rente nach OP. (FA-Brief Schlosser liegt seit 1979 vor, später berufsfremde Tätigkeiten im Immobilienbereich) Frage: Muss DRV Verweisungstätigkeiten u. Einschränkungen nennen oder muss ich extra Antrag nach § 240 SGB 6 stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zwecke,

grundsätzlich wird bei jedem Antrag wegen Erwerbsminderung geprüft, ob § 240 SGB 6 zutrifft. Eine spezielle Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.

In Ihrem Fall ist zu prüfen, ob der ärztliche Dienst der Rentenversicherung dem Votum des Gutachters folgt, auf dessen Gutachten Sie sich beziehen. Ggf. ist hier bereits eine Abweichung, dass von Seiten des beratungsärztlichen Dienstes ein anderes Votum festgestellt wurde. Wichtig ist auch zu prüfen, von welchem Hauptberuf im Bescheid der Rentenversicherung ausgegangen wurde. Ggf. können auch hier andere Entscheidungen vorliegen, als in dem Gutachten.

Sofern die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, können Sie dies ja durch einen Widerspruch klären.

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4 Antworten

Ernstam 13.09.2011 | 16:08
Hallo Normalerweise würde ich jetzt sagen KLAGEN, aber sie haben den Hausmeisterberuf ja nicht erlernt (HABEN SIE DEN HAUSMEISTERBERUF AUSGEÜBT WEIL SIE, WAS ANDERES AUS GESUNDHEITGRÜNDEN NICHT MEHR KONNTEN?) also müssen sie Beweisen, dass sie den Beruf aufgegeben haben weil sie im erlernten und dauerhaft ausgeübten Facharbeiterberuf aus gesundheitliche Gründe nicht mehr Arbeiten konnten. Oder sie müssen Bewerbungen vorlegen um zu Beweisen das sie sich nicht von ihrem Beruf dauerhaft getrennt haben. NACH MEINER MEINUNG MAL WIEDER SO TYPISCHE DRV SPIELCHEN BEGRÜNDUNG:WENN SIE EINEN SOLCHEN LEIDENSGERECHTEN JOB WIE HAUSMEISTER NICHT MEHR AUSÜBEN KÖNNEN WELCHEN BERUF DEN DANN? VIELLEICHT SOLLTEN SIE DOCH KLAGEN; WIRD ABER SCHWER. PS: Wenn sie nicht im FA Beruf Gearbeitet haben müssen die keine verweisung Benennen ,gibs ein Urteil drüber.
Zweckeam 13.09.2011 | 15:44
Danke für die Antwort. Der erste Teil der Frage: Muss DRV Verweisungstätigkeiten u. Einschränkungen nennen ist damit noch nicht beantwortet. Ansonsten wurde d. GA v. d. DRV in Auftrag gegeben. Meiner Meinung nach fehlt in der Begründung der DRV also weitergehend eine Begründung hinsichtlich des festgestellten bisherigen Berufs (Hauptberuf) und der zumutbaren Verweisungstätigkeit(en). Ebenso fehlt die Angabe von Leistungseinschränkungen ((oder übernimmt die DRV die Haftung, wenn ich eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen würde und auf Grund der Einschränkungen im letzten Gutachten (welche erst mit der Akteneinsicht vom 06.09.2011 offenbar wurden) einen Arbeitsunfall erleide)).
Zweckeam 13.09.2011 | 16:39
hallo, Ernst jede Antwort baut auf, danke. Aber die Tätigkeit des Hausmeisters ist nicht leidensgerecht u. erfordert in der Regel eine Vorbildung im Metall-, Bau- oder Elektrobereich, auch wenn`s kein Ausbildungsberuf ist. Ich hab mich dafür bei der IHK noch schulen lassen, obwohl ich vorher ein paar Jahre u. ununterbrochen als Betriebshandwerker, Immobiliengutachterhelfer und selbst. Immobilienmakler (geringf.) gearbeitet habe. Die Summe der Teile ergab ein Ganzes.
Ernstam 13.09.2011 | 21:32
Hallo Dann empfehle ich den Gang vor Gericht, weil vielleicht Schaffen sie ja den Richter von der Hochwertigkeit des HM Jobs zu überzeugen, oder mit ein wenig Glück kommen die Gerichtsgutachter ja zu anderen Ergebnissen. Noch eine Frage warum kommen die erst jetzt darauf ihnen die Rente zu entziehen? Was sagt ihr Arzt?
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