Wie von KSC schon geschrieben, sollten Sie erstmal die kompletten Berechnungsunterlagen von Ihrem Träger anfordern. Dann können Sie ja immer noch entscheiden, ob Sie einen Antrag nach § 309 Abs. 3 SGB VI stellen wollen, wobei ich fast schon unterstelle, dass Ihre zuständige DRV den im § 309 Abs. 3 in Verbindung mit den Regelungen im § 58 SGB VI genannten Sachverhalt bereits von Amts wegen (im Rahmen des neuen Regelaltersrenten-Bescheides) überprüft hat.