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Experten-Antwort

35 Jahre als Kraftfahrer

von reiner05.03.2014 | 16:45
1871 Ansichten
7 Antworten

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mein Bekannter ist 1959 geboren und 35 Jahre als Kraftfahrer beschäftigt. Antrag auf Rente gestellt. Ablehnung erfolgte. zählt man nach 35 jähriger Tätigkeit als ungelernte Kraft? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Der Rentenversicherungsträger prüft diese Voraussetzung in allen Berufen. Ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderug bei Berufsunfähigkeit besteht nach Ihrer Aussage nicht, weil ein qualifizierter Berufsschutz (Facharbeiter) nicht besteht.

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6 Antworten

007am 05.03.2014 | 17:20
Wie kommt man auf die glorreiche Idee,mit 55 schon Rente zu bekommen ?
reineram 05.03.2014 | 17:26
natürlich ist er schwer erkrankt. siehe Beitrag-
008am 05.03.2014 | 18:17
Kommt darauf an was Sie verstehen unter schwer krank. Oft bei Kraftfahrer Bandscheiben, usw. nur darauf gibt es keine Rente mit 55 J.
007am 05.03.2014 | 18:43
Von Erkrankung kann ich in dem Beitrag nichts lesen.
???am 06.03.2014 | 08:59
Wenn er nur den Lkw-Führerschein besitzt, ist er auch nach 45 Jahren Lkw-Fahrer nicht automatisch eine Fachkraft. Er sollte mit seinem AG reden. Wenn der ihn wie eine Fachkraft eingesetzt hat und ihm das bestätigt, kann (!) er als Fachkraft für die EM-Beurteilung eingestuft werden (gibt dann aber immer noch nur eine Teilrente). Wichtig: Es muss auch die Entlohnung stimmen. Wenn der AG ihn wie eine ungelernte Kraft gezahlt hat, ist das ein wichtiger Hinweis, dass er auch nur wie eine ungelernte Kraft eingesetzt wurde. Dann wirds schwierig.
reineram 06.03.2014 | 09:26
Danke ??? Du hast uns sehr gut weitergeholfen.
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