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Experten-Antwort

§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI

von Wolfe07.10.2017 | 14:05
465 Ansichten
3 Antworten

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die Rentenversicherung stellt fest das ich in meinem Beruf als Handwerksmeister nur noch unter 3 Std. arbeiten kann aber in einer dem Leistungbild entsprechender Tätigkeit über 6 Std. . . Gleichzeitig zitiert die DRV betr. Arbeitsunfähigkeit : "§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI" wenn ich infolge Krankheit weder die zuletzt ausgeführte Beschäftigung oder noch eine " ähnlich " gearteten Beschäftigung ausüben kann. . mein Krankheitsbild : starke Konzentrationsprobleme ! . Passt das ? was ist dem Handwerksmeister ähnlich ? irgendeine niedrige Tätigkeit ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wolfe,

da Sie den § 58 SGB VI erwähnen, handelt es sich wohl um ein Verfahren zur Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten für Ihre spätere Rente.

Sollte es sich um ein Rentenantragsverfahren handeln, sind die Begriffe „volle Erwerbsminderung“ „teilweise Erwerbsminderung“ und Berufsunfähigkeit zu prüfen. Arbeitsunfähigkeit ist ansonsten ein Begriff der Krankenversicherung, der dort den Leistungsfall auslöst. Er unterscheidet sich von den Begriffen der Rentenversicherung dahingehend, dass es sich bei diesen gesundheitlichen Leistungseinschränkungen um Einschränkungen von kürzerer Dauer handelt. Arbeitsunfähigkeit bedeutet in der Regel, dass Sie zur Zeit nicht arbeiten können, aber die Arbeitsfähigkeit kurz- bis mittelfristig wieder hergestellt werden kann. Die Rentenversicherung trifft die Aussagen lang- bis mittelfristig. Zur abschließenden Klärung empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung und die Links von „W*lfgang“.

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2 Antworten

Wulfam 07.10.2017 | 14:21
Na mal wiederein Ratespiel.
W*lfgangam 07.10.2017 | 14:32
Hallo Wolfe, hier ist der Inhalt von § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI etwas ausführlicher dargestellt: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Daneben können hier noch Hinweise auf Verweisungsberufe finden/in den Anlagen: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Gruß w.
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