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63 Jährige, Arbeitslosentraining über 7 Monate

von Dieburg13.05.2010 | 17:31
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin weiblich, 63 Jahre alt, 80 % behindert und seit 26.02. dieses Jahres arbeitslos. Ich soll nun bei einem 7monatlichen Jobtraining in Bad-König teilnehmen, das 28 km entfernt oder mit der Bahn in 1,25 std zu erreichen ist. Meine Absicht ist meine Rente ohne Abschläge zu erreichen. Welche Rechte habe ich um diese Tortur zu vermeiden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn es darum geht, welche Rechte Sie haben, sich gegen "Maßnahmen" der Arbeitsverwaltung zu wehren, müssen Sie sich natürlich auch an diese wenden.

Bezüglich Ihrer Rentenansprüche empfehlen wir Ihnen aber, eine aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anzufordern oder sich persönlich beraten lassen, damit Sie sich ein genaues Bild darüber machen können, welche Rentenansprüche/-alternativen Sie konkret haben.

7 Antworten

Elmaam 13.05.2010 | 18:14
Lassen Sie sichd doch krank schreiben...
Dieburgam 13.05.2010 | 18:35
Die Option sich krankschreiben zu lassen habe ich schon voll ausgeschöpft. Bei einer Frühverrentung bekomme ich nur 320 Euro Rente als, Arbeitslose aber 850 Euro. Diesen Verlust bin ich nicht bereit zu tragen.
Dickieam 13.05.2010 | 19:59
Tja, höher wird Ihr Rentenanspruch nur werden, wenn Sie tatsächlich noch einige Jahre arbeiten!
Torturam 13.05.2010 | 21:44
Diese Tortur ist gewollt, um sie aus der Berechtigung für Arbeitslosenbezüge zu drängen. Die haben den längeren Arm - wenn man die Maßnahme nicht mitmacht, ist man weg vom Fenster. Armes Deutschland! p.s. Mir hat mal ein A-Mitarbeiter gesagt: Sie werden sich heute über mich ärgern, das weiß ich jetzt schon. Nach 8wöchiger Reha, sofort wieder in so ein Programm, was völlig unnütz war und von mir nicht zu bewältigen... Ich habe aufs Geld verzichtet, weil es einfach nicht ging....
???am 14.05.2010 | 08:18
Sie können sich beim Direktor Ihres Arbeitsamtes beschweren und auf die zu erwartende Sinnlosigkeit dieser Maßnahme hinweisen. Vielleicht haben Sie ja Glück, ein Anrecht auf einen ungestörten Vorruhestand mit Bezug von Arbeitslosengeld besteht aber nicht.
Harryam 15.05.2010 | 17:23
" Diesen Verlust bin ich nicht bereit zu tragen." Dann müssen sie selbstverständlich auch an den Massnahmen teilnehmen. Die Zeit des Rosinen rauspickens ist vorbei. Wenn sie Arbeitslosengeld haben möchten,ist es logisch,dass sie auch den Weisungen der Agentur Folge leisten müssen.
Realitätsfernam 15.05.2010 | 18:59
Manche Menschen sind so realitätsfern, da muss man sich schon manchmal fragen.... Naja egal. Gehen die doch zu Ihren ehemaligen Arbeitgeber, und fragen sie diesen ob er Ihnen Ihr Gehalt, bzw. ich würd sogar sagen, das doppelte Gehalt zahlt. Selbstverständlich ohne jegliche Arbeitsleistung. Verweisen sie doch drauf, dass sie schwerbehindert sind.
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